(...) die "Zweitfrauen" sollen durch die Reform des Unterhaltsrechts eine deutlich bessere Stellung als bisher erlangen. Denn bislang sind alle Kinder sowie die erste Ehefrau gleichrangig im ersten Rang, die nichteheliche Mutter oder zweite Ehefrau stehen dahinter zurück. (...)
(...) tatsächlich ist es mit Blick auf verfestigte Beziehungen aber so, und zwar auch schon nach geltender Rechtslage. Die Vorschrift soll allerdings insoweit verschärft werden, als dass das Merkmal "weil der Berechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt" als Ausschlussgrund in §1579 Ziffer 2 BGB wörtlich aufgenommen werden soll. (...)
(...) Das Unterhaltsrecht sieht schon jetzt in gewissem Umfang die Möglichkeit vor, Unterhaltsansprüche zu befristen oder in der Höhe zu beschränken. (...) Der beim nachehelichen Unterhalt geltende Grundsatz der Eigenverantwortung ist etwas in Vergessenheit geraten. (...)
(...) Da das derzeitige Unterhaltsrecht zum Teil nicht mehr den Herausforderungen der gesellschaftlichen Wirklichkeit entspricht, muss insbesondere die Stellung von Familien mit Kindern im Unterhaltsrecht weiter verbessert werden, wobei Kinder beim Unterhalt in Zukunft an erster Stelle stehen sollen. (...) Abstimmungsbedarf besteht vor allem noch bei der Frage, ob geschiedene Kinder erziehende Ehefrauen und Ehefrauen nach einer Ehe von langer Dauer, die trotz der obigen Einschränkungen einen Unterhaltsanspruch haben, diesen zur Hälfte verlieren, wenn eine Kinder erziehende Partnerin folgt. (...)
(...) Seit meiner frühesten Jugend habe ich die unterschiedlichsten Jobs angenommen. (...) Seit ich in der Politik tätig bin, nehme ich mir von Zeit zu Zeit einen Tag "frei", um mir bestimmte andere Berufsbilder anzusehen, die ich nicht aus eigener Berufserfahrung kenne. So habe ich bereits eine Nachtschicht der Polizei in Hamburg-Mitte begleitet, war als Küchenhilfe in einem Fast-Food-Restaurant beschäftigt, habe ein Entsorgungsunternehmen bei der Müllsammlung unterstützt und war nachts mit der Bahnhofsmission unterwegs, um Tee auszuteilen. (...)
(...) Trotz der Entscheidungen, dass die Zuständigkeit für den Nichtraucherschutz nicht in vollem Umfang beim Bund liegt, gehe ich davon aus, dass der oben erwähnte Kompromissvorschlag der Fraktionsarbeitsgruppe als Grundlage dient, um ein möglichst weit reichendes und einheitliches Rauchverbot in Deutschland einzuführen. Es liegt nun vor allem an den Ländern, es zügig umzusetzen. (...)