Frage von Gerhard R. • 17.07.2021
Frage an Anton Hofreiter von Gerhard R. bezüglich Klima
Sehr geehrter Herr Hofreiter,
zur jetzigen Umweltkatastrophe:
Trifft es zu, dass
hier Artikel 2 des Grundgesetzes - Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit - anzuwenden ist,
die Folgen des fehlenden Klimaschutzes seit Jahrzehnten ausreichend bekannt sind,
kürzlich das Bundesverfassungsgericht ausreichende Klimaschutzmaßnahmen
gefordert hat,
und zu befürchten ist, dass viele Überschwemmungsopfer keine ausreichenden Hilfen
erhalten?
Wird die Bundestagsfraktion der Grünen dafür sorgen, dass sich der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages mit diesen Fragen beschäftigt?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth
Antwort ausstehend von Anton Hofreiter Bündnis 90/Die Grünen