Frage an Astrid Rothe-Beinlich bezüglich Petitionen

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Astrid Rothe-Beinlich
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Claus S. •

Frage an Astrid Rothe-Beinlich von Claus S. bezüglich Petitionen

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich,

in Thüringen gibt es in Artikel 14 der Landesverfassung den schönen Schlußsatz:
"Es besteht Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist". Bei uns in Rheinland-Pfalz fehlt dieser gänzlich. Man erhält den lapidaren Satz: "Wir können Ihrer Beschwerde nicht abhelfen". Pocht man auf eine Begründung wird einem ein altes Bundesverfassungsgerichtsurteil genannt, indem ein Anspruch auf eine Begründung verneint wird. Von Freiwilligkeit hält man offenbar nichts. Die Thüringer Bürger können
sich also glücklich schätzen. Übrigens auch in Sachsen.

Was halten Sie von der Regelung in Thüringen und im Gegensatz dazu in Rheinland-Pfalz?

Mit freundlichen Grüssen

Claus Schubert

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schubert,

vielen Dank für Ihre Nachricht.Die Stärkung der Demokratie ist uns ein urgrünes Anliegen, Demokratie ist für uns die Grundlage für ein freies und friedliches Zusammenleben. Die Einreichung einer Petition gehört für uns zu einem Grundrecht für Bürger*innen, die Politik mitgestalten wollen. Insofern ist es entsprechend wichtig, dass dieses Recht auch in der Thüringer Landesverfassung festgeschrieben ist. Auch halten wir es für selbstverständlich, dass Petent*innen einen begründeten Bescheid in angemessener Frist erhalten. Wir unterstützen es sehr, wenn Bürger*innen sich am politischen Geschehen beteiligen wollen. Petitionen sind da sicherlich nur eine Möglichkeit unter vielen, aber sie sind zweckmäßiges Instrument, auch zur politischen Meinungsbildung. Deshalb ist es uns ein wichtiges Anliegen, unser Petitionsrecht in Thüringen weiter & zu einem echten Beteiligungsinstrument zu entwickeln. Dazu soll u.a. die Anzahl der beizubringenden Unterschriften, nach denen eine Petition auf jeden Fall öffentlich angehört werden kann, gesenkt und die Frist für die Stellungnahmen der Landesregierung in den Verfahren verkürzt werden. Insofern sind wir in Thüringen schon auf einem guten Weg, aber
Verbesserungen sind natürlich immer möglich.

Für die Thematik in Rheinland-Pfalz würde ich Ihnen vorschlagen, sich an eine*n Abgeordnete*n vor Ort zu wenden und bitte um Verständnis, dass ich mich dazu nicht äußern werde.

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Rothe-Beinlich

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