Wann beenden wir die nicht nachvollziehbaren, Sonderrechte der Katholischen Kirche und trennen Staat und Kirche tatsächlich voneinander und nicht nur auf dem Papier?

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Awet Tesfaiesus
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Michael B. •

Wann beenden wir die nicht nachvollziehbaren, Sonderrechte der Katholischen Kirche und trennen Staat und Kirche tatsächlich voneinander und nicht nur auf dem Papier?

Sehr geehrte Frau Tesfaiesus,

ich bin der Auffassung, wir müssen uns mal über die Kath. Kirche und Ihre Sonderrechte unterhalten.

Die Missbrauchsskandale der letzten Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte sind überwiegend nicht juristisch aufgeklärt und verarbeitet. Ein Grund dafür ist der Sonderstatus der Kirche. Man sieht am Verhalten in den letzten ca. 20 Jahren auch, dass die Kirche diesen Zustand nutzt, um wo möglich, nichts zu tun. Gerade aktuell sehr gut belegt.

Die größte Einzelgruppe ist mittlerweile die Gruppe der Konfessionslosen und diese wächst schnell.

Warum gibt es im Bundestag keine Debatte über den Umgang mit der Kath. Kirche, den Missbrauchsfällen sowie den Entzug des Sonderstatus und damit die Verantwortlichkeit von der Kirche auf normale deutsche Gerichte zu verschieben? Wir sehen hier bestens belegt, wie die Kirche nicht in der Lage ist, mit diesem Thema umzugehen.

Wie will Ihre Partei damit umgehen und wann?

MfG
Michael B

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Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Michael B.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Für unsere Gesellschaft ist die religiöse und weltanschauliche Vielfalt wichtig und eine Stärke. Dafür setzen wir uns als Grüne ein. Wir wollen unsere Rechtsordnung pluraritätsfreundlicher machen und die persönliche Freiheit fördern. Dafür braucht es Reformen.

Für uns Grüne im Bundestag ist die Trennung zwischen Kirche und Staat wichtig. Der Staat muss den Rahmen gewähren in dem Menschen ihre Überzeugungen im Alltag ohne Diskriminierung leben können und gemeinschaftlich organisieren können. Wir treten für eine Ablösung der Staatsleistungen an die großen christlichen Kirchen ein. Auch in weiteren Bereichen sehen wir Reformbedarf. Das kirchliche Arbeitsrecht muss an das staatliche Arbeitsrecht angeglichen werden, weil dieses häufig der weltanschaulichen Vielfalt entgegensteht. Zusätzlich müssen die Schutzlücken im AGG geschlossen werden.

Herzliche Grüße

Awet Tesfaiesus

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