Gibt es eindeutige Belege dafür, dass die Alternative f.Deutschland und ihre Vorfeldorganisationen sowie Jugendorganisation die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung abschaffen wollen und können?
Warum stockt eigentlich das Prüfverfahren? Sie sind doch im Rechtsausschuss tätig.
Die Frage kam auf, als ich mich mit der Grundlage der Initiative "PRÜF" beschäftigte.
https://www.youtube.com/watch?v=eSgFEpI9ZDQ
Guten Tag Jochen T.,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an der Initiative „PRÜF“.
Es gibt inzwischen eine Vielzahl von Belegen dafür, dass die AfD und zentrale Teile ihrer Vorfeld‑ und Jugendorganisationen aktiv gegen die freiheitlich‑demokratische Grundordnung arbeiten. Sicherheitsbehörden und unabhängige Gutachten dokumentieren seit Jahren, wie zentrale Akteur*innen dieser Partei die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes, das Demokratieprinzip und den Rechtsstaat systematisch in Frage stellen und angreifen. Ganz aktuell zeigt das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), dass die AfD in weiten Teilen Ziele verfolgt, die auf die Beseitigung oder jedenfalls schwerwiegende Beschädigung unserer Verfassungsordnung gerichtet sind.
Ob die Belege im Ergebnis für ein Parteiverbot nach Art. 21 GG ausreichen, ist eine Entscheidung, die allein das Bundesverfassungsgericht treffen kann. Aufgabe von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung ist es, die vorliegenden Erkenntnisse sorgfältig zu prüfen und einen tragfähigen Verbotsantrag vorzubereiten.
Dass das Prüfverfahren bislang stockt, hat vor allem politische und strategische Gründe. Ein Parteiverbotsverfahren ist ein sehr scharfes Instrument: Die NPD‑Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts haben gezeigt, dass die Hürden hoch sind und ein schlecht vorbereitetes oder aussichtsloses Verfahren am Ende eher den Demokratiefeinden nutzen kann. Deshalb wird intensiv und teilweise kontrovers darüber diskutiert, wie ein solcher Antrag rechtlich belastbar gestaltet und politisch verantwortbar ist.
Ich habe bereits einen Antrag zur Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD mitgezeichnet, weil ich überzeugt bin, dass wir die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten gegenüber einer Partei nutzen müssen, die unsere Demokratie von innen heraus angreift. Gleichzeitig ist mir wichtig, dass ein Verbotsverfahren juristisch sauber und mit breiter demokratischer Unterstützung vorbereitet wird. Die Initiative „PRÜF“ setzt genau hier an, indem sie Transparenz einfordert und den politischen Druck erhöht, die vorhandenen Belege nicht länger zu ignorieren, sondern konsequent zu prüfen.
Für mich steht fest: Der Schutz der Menschenwürde und unserer freiheitlichen Demokratie muss Vorrang haben. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass rechtsextreme und demokratiefeindliche Bestrebungen entschieden bekämpft werden – mit politischer Aufklärung, mit einer starken Zivilgesellschaft und, wo geboten, mit den Mitteln des Verfassungsrechts.
Beste Grüße
Awet Tesfaiesus
