Frage an Axel Schäfer bezüglich Umwelt

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Axel Schäfer
SPD
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Frage von Bernd H. •

Frage an Axel Schäfer von Bernd H. bezüglich Umwelt

Wie stehen Sie zu dem neuen KWK-Gesetz? Durch die geplanten "Verbesserungen" wird eine weitere Verbreitung in der großen Möglichkeit Ein- und Mehrfamilienhaus torpediert. Ich möchte Sie auch eine Disskusion in einen Forum für diese MicroBHKWs hinweisen, um diesen Text nicht zu überfrachten. Dort werden die verschiedensten Vergütungstheorien besprochen. Sollten Links unerwünscht sein kan ich Ihnen entsptechende Links auch per Mail zukommen lassen.

Als Beispiel http://www.bhkw-forum.de/forum/thread.php?postid=14645#post14645

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SPD

Sehr geehrter Herr Hoose,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13. November 2007, in der Sie mich um eine Stellungnahme zum neuen Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) bitten. Die Verlängerung der Förderung für kleine Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen wurde im Juli 2005 mit der Zustimmung beschlossen. Die Zuschlagsverlängerung für kleine Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) war eine wichtige Änderung für alle betroffenen Anlagenhersteller. Nach dem KWK-Gesetz von 2002 sollte der für zehn Jahre gezahlte Bonus von 5,11 Cent pro Kilowattstunde für Kleinst-KWK-Anlagen bis 50 Kilowatt elektrischer Leistung nur für Anlagen gelten, die bis Ende 2005 in Betrieb gehen. Durch die Gesetzesänderung konnte die Frist um drei Jahre verlängert werden. Den Kleinstanlagen kann jetzt sowohl für deren technische Entwicklung als auch für die Entschließung weiterer Absatzchancen mehr Zeit eingeräumt werden.

Sicherlich war diese Änderung nur eine marginale Verbesserung im KWK-Gesetz. Um unsere umweltpolitischen Ziele erreichen zu können, brauchen wir die Kraft-Wärme-Kopplung. Daher novellieren wir nun das KWK-Gesetz. Der Gesetzentwurf befindet sich momentan noch in der Ressortabstimmung. Erst am 5. Dezember soll es voraussichtlich zu einem Kabinettsbeschluss kommen. Das bedeutet auch, dass uns das ganze parlamentarische Verfahren noch bevorsteht. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger wie Sie bereits in diesem frühen Stadium auf uns zukommen, damit mögliche Probleme noch im parlamentarischen Verfahren diskutiert und umgangen werden können. Im März dieses Jahres haben die Arbeitsgruppen Umwelt und Energie der SPD-Bundestagsfraktion nun einen Entwurf für eine KWKG-Novelle, basierend auf den Eckpunkten der SPD-Bundestagsfraktion, vorgelegt.

Kernpunkte der Novelle sind:
1. Die Förderung des Neubaus und der umfassenden Modernisierung bestehender KWK-Anlagen unabhängig der Anlagengröße mit einem Zuschlag von 1,5 Cent je erzeugter Kilowattstunde Strom für den Zeitraum von 72 Monaten nach Inbetriebnahme.
2. Für Anlagen unter zwei Megawatt und Brennstoffzellenanlagen gelten gestaffelt höhere Zuschlagssätze und zum Teil längere Förderzeiträume.
3. Förderfähig ist künftig nur noch hocheffizienter KWK-Strom im Sinne des EU-Effizienzkriteriums.
4. Gefördert wird die gesamte KWK-Strom-Erzeugung der Anlagen, unabhängig der Einspeisung in ein öffentliches Netz. Hierdurch sollen insbesondere die enormen industriellen KWK-Potenziale sowie die Areal-
und Objektversorgung erschlossen werden.

Die Kraft-Wärme-Kopplung ist ein wesentlicher Teil der von uns Sozialdemokraten formulierten Strategie für einen wirkungsvollen Klimaschutz, bei dem es gilt, die Erderwärmung auf maximal zwei Grad Celsius zu beschränken. Das gelingt jedoch nur durch den massiven Ausbau Erneuerbarer Energien, durch eine konsequente Einsparung von Energie und Ressourcen sowie durch eine höchst effiziente Ausnutzung der Energieträger, was den Ausbau der KWK zwingend erfordert. Nachdem das Bundeswirtschaftsministerium dieses Thema jahrelang blockiert hat, sind die Verantwortlichen nun im November auf uns hinsichtlich der Novelle des KWK-Gesetzes zugekommen.

Der nun vorliegende Referentenentwurf stellt jedoch einen politischen Kompromiss zwischen den Positionen der SPD und der CDU/CSU dar.

Was Ihre konkrete Anmerkung zur Förderung der kleinen BHKWs betrifft, so haben Betreiber kleiner KWK-Anlagen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 mit einer elektrischen Leistung bis 50 Kilowatt, die vor dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes in Dauerbetrieb genommen worden sind, für KWK-Strom einen Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 5,11 Cent pro Kilowattstunde für einen Zeitraum von zehn Jahren ab Aufnahme des Dauerbetriebs der Anlage. Betreiber kleiner KWK-Anlagen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 mit einer elektrischen Leistung bis 50 Kilowatt, die in der Zeit vom Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes bis zum 31. Dezember 2014 in Dauerbetrieb genommen worden sind, haben einen Anspruch auf Zahlung eines Zuschlages für KWK-Strom in dem Kalenderjahr, in dem der Dauerbetrieb aufgenommen worden ist, und für die folgenden acht Kalenderjahre; bei einer Aufnahme des Dauerbetriebs im Jahr 2009 oder im Jahr 2010 beträgt der Zuschlag 5,0 Cent pro Kilowattstunde, bei einer Aufnahme des Dauerbetriebs im Jahr 2011 oder im Jahr 2012 beträgt der Zuschlag 4,5 Cent pro Kilowattstunde, bei einer Aufnahme des Dauerbetriebs im Jahr 2013 oder im Jahr 2014 beträgt der Zuschlag 4,0 Cent pro Kilowattstunde.

Im Gegensatz zur bisherigen gesetzlichen Regelung beinhaltet der momentane Entwurf leider eine von zehn auf acht Jahre verkürzte Zahldauer des Zuschlags für KWK-Anlagen mit Dauerbetrieb. Der ursprüngliche SPD-Entwurf enthielt die ursprüngliche „10-Jahres-Regelung“. Leider konnten wir dies nicht in den Verhandlungen mit der CDU/CSU durchsetzen.

Das parlamentarische Verfahren steht uns jedoch Anfang kommenden Jahres bevor und die SPD-Bundestagsfraktion wird sich weiterhin vehement für die Stärkung von Mikro-KWK-Anlagen einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Schäfer

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