Frage an Aydan Özoğuz bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Aydan Özoğuz
SPD
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Frage von Werner L. •

Frage an Aydan Özoğuz von Werner L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Özoguz,

Sie sind als Bundestagsabgeordnete für mich (HH-Wandsbek) zuständig.

Sie machen sich in der SPD darüber Gedanken, weshalb die Wahlbeteiligung immer niedriger wird und der Stimmenanteil der SPD nicht zunimmt. Dazu ein Tipp von einem ganz normalen Bürger, der das Vertrauen in die Politik verloren hat. Dazu ein Beispiel: Ihre Partei hat mit den Grünen und mit Zustimmung der CDU/CSU das GMG Gesundheits-Modernisierungs-Gesetz) 2003 auf den Weg gebracht. Maßgeblich war die damalige Gesundheitsmisterin Frau Schmidt an der Änderung beteiligt. Damit verstieß Ihre Partei gegen bestenede Verträge und verlor das Vertrauen von z.Zt. über 6 Millionen Rentnern, denn sie machten aus einer Kapitalzahlung einfach eine Betriebsrente und daraufhin mußten ich und über 6 Millionen andere Direktversicherte seit der Kapitalauszahlung über 18 % Krankenkassenbeiträge bezahlen, 10 Jahre lang, incl. dem Arbeitgeberanteil. Viele meiner Bekannten nennen es Raubrittertum oder Gangstermethoden. Setzen Sie sich dafür ein, das dieses Gesetz rückgängig gemacht wird und machen Sie dises publik, dann werden Sie Millionen Wähler zurückgewinnen. Ich z.B. wähle zur Zeit die Linke oder die AFD, nur damit Sie keine Stimme von mir bekommen, aber das können Sie ändern. Genaue Information sind Ihnen hierüber sicherlich bekannt, ansonsten erfahren Sie genaueres von Ihren Kollegen Frau Schmidt oder SPD Flickschuster Prof.Dr.Dr. Lauterbach, oder im Internet unter GMG-Direktversicherungs-Geschädigte. Über eine Stellungnahme würde ich mich sehr freuen aber bitte schicken Sie mir keine Textbausteine, die kenne ich, setzen Sie sich einfach nur für eine Gesetztesänderung ein.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Werner Lichte

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SPD

Sehr geehrter Herr Lichte,

Ich kann Ihren Frust darüber verstehen, dass durch die Gesetzesänderung von 2004 die Direktversicherung mit späteren finanziellen Einbußen bei der Auszahlung einhergeht.

Da dies nicht gerade mein Schwerpunktthema ist, habe ich mich hierzu bei den Fachpolitikern der SPD-Bundestagsfraktion beraten lassen. Hier das Ergebnis:
Wie Sie sicherlich wissen, sind Renten der betrieblichen Altersversorgung gemäß § 229 SGB V mit der gesetzlichen Rente vergleichbare Einnahmen und unterliegen deshalb der Beitragspflicht für die Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Beitragspflicht besteht unabhängig davon, ob es sich um eine wiederkehrende oder um eine einmalige Versorgungsleistung handelt. Vor 2004 mussten bereits aus den wiederkehrend auszuzahlenden Versicherungsleistungen Abgaben für Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Im September 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht nochmals die Verfassungsmäßigkeit der Einbeziehung von nicht wiederkehrenden Versorgungsleistungen in die Beitragspflicht bestätigt. Die Betroffenen könnten nicht vom Fortbestand in eine Rechtslage vertrauen, welche die einmaligen Kapitalleistungen gegenüber einem fortwährenden Versorgungsbezug privilegiert. Die Erhebung von Beiträgen auf Kapitalleistungen aus der betrieblichen Direktversicherung sei den betroffenen Versicherten auch zumutbar, weil der Gesetzgeber berechtigt sei, jüngere Krankenversicherte von der Finanzierung des höheren Aufwands für die Rentner zu entlasten und die Rentner entsprechend ihrem Einkommen verstärkt zur Finanzierung heranzuziehen. Wenn die Versicherung stets vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer geführt worden ist, können die wirtschaftlichen Erträge hieraus als Versorgungsbezüge qualifiziert und zur Beitragserhebung herangezogen werden.

Dieser Ausgleich zwischen den Generationen war, ist und bleibt ein untrennbarer Bestandteil des Solidarprinzips. Es ist richtig, Rentner zur Beitragszahlung auf einmalige Kapitaleinkünfte heranzuziehen, wenn deren gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eine solche Mehrbelastung zulässt. Auch wenn ich grundsätzlich rückwirkenden Gesetzesänderungen, die Ansprüche an die Bürgerinnen und Bürger geltend machen, sehr kritisch gegenüberstehe, bin ich aber dafür, dass jede und jeder zur solidarischen Finanzierung unseres Gemeinwesens beitragen soll, wozu auch Kapitaleinkünfte zählen.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen in dieser Angelegenheit keine zufriedenstellende Antwort geben konnte.

Mit besten Grüßen

Aydan Özoğuz, MdB

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