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Werden Sie die de-facto-Abschaffung des IFG zu verhindern versuchen?

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Aydan Özoğuz
SPD
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Frage von Frauke B. •

Werden Sie die de-facto-Abschaffung des IFG zu verhindern versuchen?

Sehr geehrte Frau Özoguz,

mit großer Sorge höre ich von den Plänen des Koalitionsausschusses, das Informationsfreiheitsgesetz de facto abzuschaffen.

Es ist an Ihnen, diese Pläne zu stoppen. Als Mitglied des Innenausschusses müssen Sie das IFG und unser aller Recht auf Informationsfreiheit gegen diesen Frontalangriff verteidigen.

Aktuell ermöglicht das IFG allen Menschen, Einblick in staatliche Dokumente zu bekommen und damit das Handeln von Behörden und der Regierung zu kontrollieren.

Im Koalitionsvertrag haben Sie gemeinsam mit der Union beschlossen, das IFG im Sinne der Bürger*innen zu reformieren. Der jetzige Beschluss des Koalitionsausschusses ist das genaue Gegenteil: SPD und Union planen einen massiven Bruch des Koalitionsvertrags – und den größten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik. Die vorgeschlagenen Änderungen würden der Informationsfreiheit in Deutschland de facto ein Ende setzen.

Mit freundlichen Grüßen,
Frauke B.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau B., 

vielen Dank für Ihr Schreiben zu den geplanten Änderungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG).

Ich bin zwar kein Mitglied im Innenausschuss, befasse mich aber selbstverständlich trotzdem mit dem IFG.

Das IFG sorgt seit 2006 – also seit 20 Jahren – für mehr Transparenz in politischen Entscheidungsprozessen. Es berechtigt einzelne Personen und Interessengemeinschaften, also Journalistinnen und Journalisten, Bürgerinnen und Bürgern genauso wie Vereinen oder NGOs, behördliche Dokumente, Verträge oder Gutachten einzusehen. 

Im Koalitionsvertrag haben wir uns bereits darauf verständigt, das IFG im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu reformieren. Dazu zählen insbesondere die Digitalisierung und die Vereinfachung. Selbstverständlich muss angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage auch überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa kritischer Infrastrukturen sichergestellt sind. 

Die aktuellen Beschlüsse des Koalitionsausschusses sehen allerdings vor, Kernelemente dieses Gesetzes so einzuschränken, dass es seiner Funktion schlichtweg nicht mehr gerecht werden könnte. 

Eine Beschränkung des Informationszugangs nur auf das „berechtigte“ Interesse „natürlicher Personen“ würde Auskunftsansprüche drastisch minimieren und eine Anwendung des Gesetzes in der aktuellen Praxis enorm reduzieren, wenn nicht sogar unmöglich machen.

Eine Reform muss den Informationszugang stärken und darf ihn nicht in der Praxis aushöhlen. Es darf deshalb nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Vereinfachung und Digitalisierung ja, eine Beschneidung der bestehenden Transparenzrechte aber nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Aydan Özoğuz, MdB

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