Auf welcher Grundlage finden Sie es legitim, die Informationsfreiheit der Öffentlichkeit einzuschränken? Stichwort: IFG
Sehr geehrte Frau Özguz,
ich habe mich bisher noch nicht an eine Abgeordnete gewendet, da ich dieses Vorgehen für singulär und damit ineffektiv halte.
Indes muss ich konstatieren, dass die Pläne betreffend des IFG mich besorgen, sodass ich diesen Schritt gehe.
Es befremdet mich zutiefst, dass in diesen Zeiten, in denen die Pressefreiheit bereits durch politische Einflussnahme bedroht und beschnitten wird - auf unterschiedlichsten Wegen - nunmehr auch das Zugangsrecht über das IFG maßgeblich eingeschränkt werden soll.
Man kann politisch auf unterschiedlicher Ebene und in unterschiedlichen Auswirkungen agieren - unstreitig muss jedoch in einem demokratischen Staat die Transparenz der Wege, die in entsprechenden Entscheidungen münden, gewahrt bleiben. Das ist ein elementarer Grundsatz unserer demokratischen Grundordnung und daher nicht verhandelbar.
Wir haben keine Wahl: Jeder Schritt in falsche Richtung, ebnet den Weg für die Faschisten.
Seien Sie bitte vernünftig und gut.
Sehr geehrte Frau I.,
vielen Dank für Ihr Schreiben zu den geplanten Änderungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG).
Das IFG sorgt seit 2006 – also seit 20 Jahren – für mehr Transparenz in politischen Entscheidungsprozessen. Es berechtigt einzelne Personen und Interessengemeinschaften, also Journalistinnen und Journalisten, Bürgerinnen und Bürgern genauso wie Vereinen oder NGOs, behördliche Dokumente, Verträge oder Gutachten einzusehen.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns bereits darauf verständigt, das IFG im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu reformieren. Dazu zählen insbesondere die Digitalisierung und die Vereinfachung. Selbstverständlich muss angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage auch überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa kritischer Infrastrukturen sichergestellt sind.
Die aktuellen Beschlüsse des Koalitionsausschusses sehen allerdings vor, Kernelemente dieses Gesetzes so einzuschränken, dass es seiner Funktion schlichtweg nicht mehr gerecht werden könnte.
Eine Beschränkung des Informationszugangs nur auf das „berechtigte“ Interesse „natürlicher Personen“ würde Auskunftsansprüche drastisch minimieren und eine Anwendung des Gesetzes in der aktuellen Praxis enorm reduzieren, wenn nicht sogar unmöglich machen.
Eine Reform muss den Informationszugang stärken und darf ihn nicht in der Praxis aushöhlen. Es darf deshalb nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Vereinfachung und Digitalisierung ja, eine Beschneidung der bestehenden Transparenzrechte aber nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Aydan Özoğuz, MdB
