Frage an Aydan Özoğuz bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Aydan Özoğuz
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Frage von Klaus-Peter S. •

Frage an Aydan Özoğuz von Klaus-Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Frau Özoguz,

meine Frage an Sie als zuständige Ministerin zur Aussage von Frau Merkel auf Seite 1 der BILD vom 26.August 2015.

Artikel: Kanzlerin Merkel erklärt Flüchtlings-Politik zur Chefsache
Aussage von Frau Merkel: Die Regierung will winterfeste Unterkünfte für alle Flüchtlinge schaffen. Dafür müssten" ein paar Bestimmungen außer Kraft" gesetzt werden, sagte die Kanzlerin.

Sind Sie darüber informiert worden, welche "paar Bestimmungen außer Kraft "gesetzt werden sollen?

Droht auch die Beschlagnahme von leerstehenden Wohnungen und die Zwangsunterbringung in Privathäusern per Gesetzesänderung ? Auf freiwilliger Basis ist die private Aufnahme von Flüchtlingen sehr begrüßenswert !

( endlich persönliche Taten statt mitfühlender Worte und Forderungen!). Werden Sie persönlich gegebenenfalls auch privat Flüchtlinge aufnehmen? Als zuständige Ministerin mit gutem Beispiel vorangehen ? Zwangsmaßnahmen per Gesetz mögen wir freiheitlichen Bundesbürger aber generell gar nicht gerne! Davor würde ich auch ganz dringend abraten! Das kommt in der Bevölkerung in der jetzigen aufgeheizten Situation gar nicht gut an! Wie ist Ihr Kenntnisstand über die "paar Bestimmungen die von Frau Merkel außer Kraft gesetzt werden sollen" ? Ich bin gespannt was sich hinter der geheimnisvollen Ankündigung konkret verbirgt !

Mit freundlichem Gruß
Klaus-Peter Steinberg

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Steinberg,

vielen Dank für Ihre Frage. In dem am 15.10.2015 im Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf zur Asylverfahrensbeschleunigung wurden viele Änderungen in unseren Gesetzen zum Asylrecht beschlossen, auch im Bauplanungsrecht. Gerne zitiere ich zur Klärung des Sachverhalts von der Homepage des Bundesumweltministeriums mit Bezug auf die vorgesehenen Gesetzesänderungen:

„Die jetzt beschlossenen Änderungen des Baurechts sehen vor, dass mobile Behelfsunterkünfte grundsätzlich in allen Baugebieten und im Außenbereich befristet auf drei Jahre zugelassen werden können. Die Umnutzung bestehender Gebäude wird in allen Baugebieten, im nicht beplanten Innenbereich und im Außenbereich deutlich erleichtert. Für reine Wohngebiete und andere Baugebiete, in denen Flüchtlingsunterkünfte bislang nur ausnahmsweise zugelassen waren, sollen nun Genehmigungen in der Regel erteilt werden können. Wenn mit diesen Erleichterungen dringend benötigte Unterkünfte nicht rechtzeitig beschafft werden können, kann in erforderlichem Umfang auch ganz umfassend vom Bauplanungsrecht abgewichen werden. Die städtebaulichen Grundsätze und Ziele des Baugesetzbuchs sollen aber fortgelten. So sind z. B. öffentliche Belange, insbesondere auch gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, zu wahren.“

Mit Beschlagnahmung oder Zwang haben diese Änderungen nichts zu tun. Derlei Maßnahmen lägen auch nicht im Kompetenzbereich des Bundes. Den Bundesländern hingegen ist es nach ihren jeweiligen Polizeigesetzen theoretisch auch möglich, zur Abwendung einer Gefahr bzw. zum Schutz der öffentlichen Sicherheit nach Ausschöpfung aller anderen möglichen Mittel Immobilien zu beschlagnahmen. Dies ist aber wirklich nur in Einzelfällen und bei leerstehenden (in der Regel gewerblichen) Objekten zu erwarten. Hamburg hat dafür die gesetzlichen Maßnahmen bereits beschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Aydan Özoğuz, MdB

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