Preisbremse für Öko-Nachtstrom-/Öko-Wärmestrom für Speicherheizungen denkbar?

Portrait von Aydan Özoğuz
Aydan Özoğuz
SPD
93 %
40 / 43 Fragen beantwortet
Frage von Christina J. •

Preisbremse für Öko-Nachtstrom-/Öko-Wärmestrom für Speicherheizungen denkbar?

Hallo Frau Özoğuz,

mein Vorschlag für eine gerechtere Behandlung von WärmekundInnen: eine Nachtstrom-/Wärmestrompreisbremse für Speicherheizungen separat erlassen und bei unter oder höchstens 20ct/kWh deckeln WENN ÖKOstrom genutzt wird, besser auf gleicher Höhe deckeln wie die Gaspreispremse.
Wäre das in Ihren Augen denkbar?
Durch die bisherigen nicht ausgereiften Regelungen für NachtstromkundInnen kostet mich NachtWÄRMEstrom seit Anfang Januar weit ÜBER, aber mindestens 40ct/kWh, in meinem Fall führt es zu einer Erhöhung um ca. 150% (!!!) der Heizkosten.

Vielen Dank vorab für Ihre Mühe.
C. J.

Portrait von Aydan Özoğuz
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau J.

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Die SPD-Fraktion setzt sich grundsätzlich dafür ein, auch Betreiber von Nachtstromspeicherheizungen, ähnlich wie Betreiber von Öl- und Pelletheizungen, von Teilen der sehr stark gestiegenen Energiepreise zu befreien.

Private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen werden seit dem 1. März 2023 (rückwirkend zum 1. Januar 2023) durch die Strompreisbremse entlastet. Bei einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden pro Jahr ist der Strompreis auf 40 Cent brutto pro Kilowattstunde gedeckelt und dieser Preis gilt für 80 % des prognostizierten Verbrauchs. Darüber hinaus gilt der Vertragspreis.

Bei Haushalten mit zeitvariablen Tarifen – u. a. Haushalten mit Nachtspeicherheizungen – wird ein monatlicher Durchschnittspreis verwendet, um den Entlastungsbetrag der Bremse zu berechnen und so zu berücksichtigen, dass der nachts bezogene Strom günstiger ist als der Strom, der tagsüber bezogen wird. Nichtsdestotrotz ist mir bewusst, dass die aktuellen Strompreise für viele Menschen eine große Belastung sind.

Die Bundesregierung prüft aktuell, inwiefern Heizstrom eine gesonderte Regel in der Strompreisbremse zugesprochen werden kann. Die Prüfung der Bundesregierung hierzu ist noch nicht abgeschlossen. Insofern ist es noch unklar, ob es auch für Betreiber von Nachtstromspeicherheizungen zu einer Entlastung bei den Energiekosten kommen wird.

Bisher haben wir in den Verhandlungen weitreichendere Entlastungen besonders für die Haushalte mit Speicherheizungen gefordert, konnten uns auf diese aber nicht mit unseren Koalitionspartnern einigen.

Wir arbeiten aber stetig an Verbesserungsmöglichkeiten und gern gebe ich Ihre Anregungen zu dieser Thematik gern an unsere zuständige Fach-Arbeitsgruppe weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Aydan Özoǧuz

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Aydan Özoğuz
Aydan Özoğuz
SPD