Nachfrage zu:Wie möchten Sie die Ambitionslücke im Klimaschutzgesetz schließen (zwischen erlaubtem THG Ausstoß bis 2045 und Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze des Pariser Abkommens bis 2030)? 15.09.23

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Frage von Alexander K. •

Nachfrage zu:Wie möchten Sie die Ambitionslücke im Klimaschutzgesetz schließen (zwischen erlaubtem THG Ausstoß bis 2045 und Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze des Pariser Abkommens bis 2030)? 15.09.23

Sehr geehrte Frau Bas,

Vielen Dank für Ihre sehr umfangreiche Antwort auf meine Frage zur KSG-Ambitionslücke.
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/baerbel-bas/fragen-antworten/wie-moechten-sie-die-ambitionsluecke-im-klimaschutzgesetz-schliessen-zwischen-erlaubtem-thg-ausstoss-bis-2045

Die "Klimaziele", auf die Sie sich beziehen, sind die Ziele des KSG 2045 klimaneutral zu sein. Mir ging es aber in meiner Frage darum, dass wir auch Ziele aus dem Vertrag von Paris haben, möglichst das 1,5 Grad Limit nicht zu überschreiten, was immerhin ein Gesetz und völkerrechtlicher Vertrag ist.
Das aktuelle und das neue KSG gehen aber von Budgets aus, die für uns zu hoch sind. Wir werden bei exakter Erfüllung, trotzdem bis 2030 den deutschen CO2 Anteil an den 1,5 Grad verfehlen. Dies wurde auch in der vorletzten Woche durch das Update des CAT noch einmal sehr deutlich gemacht.

Warum werden die Budgets also nicht dem Vertrag von Paris konform angepasst?

Mit freundlichen Grüßen
Alexander K.

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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Klar ist: Das Pariser Abkommen gilt. Dass das Klimaschutzgesetz grundsätzlich mit dem Pariser Abkommen und auch mit den vom IPCC berechneten Restbudgets vereinbar ist, hat auch das Bundesverfassungsgericht 2021 festgestellt. Dabei ist es wichtig zu präzisieren, dass das Ziel des Pariser Abkommens eine Erwärmung deutlich unter 2 Grad, möglichst unter 1,5 Grad ist. Bei den CO2-Budgets des Klimaschutzgesetzes sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung keine Veränderungen vor.

Ich bin von der Wichtigkeit des Klimaschutzes überzeugt, und das bedeutet, dass wir alles uns Mögliche tun sollten, um auch das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen. Wir müssen aber jede Klimaschutzmaßnahme sorgfältig abwägen und für Mehrheiten werben. Denn dass diese Maßnahmen zu großen gesellschaftlichen Verwerfungen führen können, haben die letzten Monate mehr als deutlich gemacht. Wir müssen also sicherstellen, dass wir nicht mehr von unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern verlangen, als diese leisten können.

Deshalb ist jetzt wichtig, dass wir die Ziele, die wir uns mit dem Klimaschutzgesetz schon 2019 gesetzt haben, auch zuverlässig erreichen. In diesem Sinne setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion im derzeit laufenden parlamentarischen Verfahren dafür ein, dass im Klimaschutzgesetz wirkungsvolle Mechanismen verankert sind, die die Einhaltung unserer Klimaziele garantieren.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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