Planen Sie den Art 33 Abs 5 GG abzuschaffen?
Sehr geehrte Frau Ministerin,
Sie beabsichtigen Beamte zukünftig in die Rentenversicherung einzubeziehen. Dies greift in das verfassungsrechtlich gesicherte Alimentationsprinzip ein. Planen Sie daher zur Umsetzung den Art 33 Abs 5 abzuschaffen und damit das Berufsbeamtentum in Deutschland zu beenden?
Sehr geehrter Herr U.,
die Alterssicherungskommission sieht als Idealbild der Alterssicherung eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbstständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen werden. Eine solche einheitliche Versicherung für alle Erwerbstätigen ist für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbarer, wird als gerechter empfunden und führt dazu, dass die gesetzliche Rentenversicherung als tragende Säule der Alterssicherung in unserem Land gestärkt wird.
Eine Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten ist ein langfristiger Prozess. Bis dahin sollen Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden - zum Beispiel die Anhebung der Regelaltersgrenze und Änderungen der Rentenanpassung.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas
