Abrupter Stopp der KfW-Föderung für KfW 55 Häuser. KfW-Bestätigung vor 24.01 ausgestellt. Finden Sie es fair, dass wir auf den Energieberaterkosten sitzen bleiben?

Beate Walter-Rosenheimer
Beate Walter-Rosenheimer
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Frage von Alex K. •

Abrupter Stopp der KfW-Föderung für KfW 55 Häuser. KfW-Bestätigung vor 24.01 ausgestellt. Finden Sie es fair, dass wir auf den Energieberaterkosten sitzen bleiben?

Guten Tag Frau Walter-Rosenheimer,

von dem abrupten Stopp der KfW-Föderung durch Ihren Kollegen Habeck haben Sie bestimmt auch schon gehört. Wir haben unsere Energieberater-Bestätigung für KfW bereits vor 24.01.22 ausgestellt bekommen. Am 24.01 wollte ich bei der KfW nochmal etwas telefonisch klären. Da war es aber schon zuspät. Finden Sie es fair, dass eine fünfköpfige Familie bereits fest mit der Förderung plant und nun auf den Energieberaterkosten sitzen bleibt? Ich habe heute mitbekommen, dass Anträge die vor dem 24.01 gestellt wurden, doch bearbeitet werden. Wäre es nicht fair, wenn zumindest die Bauherren, die ihre KfW-Bestätigung vor dem 24.01 auch noch Antrag stellen könnten? Gibt es eine Überlegung zumindest die Energieberaterkosten zu erstatten?

Beate Walter-Rosenheimer
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,

ich empfinde es als höchst bedauerlich, dass Sie und andere Betroffene Zeit, Mühe und Geld in ein Vorhaben investiert haben, das sich jetzt unter Umständen nicht mehr lohnt.

Dazu kurz zum Hintergrund: Die Vorgängerregierung hat dieses Programm komplett fehldimensioniert. Es waren praktisch alle Bauvorhaben förderfähig. Dies hatte zu einem in der 74jährigen Geschichte der KfW beispiellosen Antragsboom geführt. So überstiegen die bei Förderstopp eingegangenen Anträge die für das Programm bereitgestellten Bundesmittel bei weitem.

Die Dynamik der Anträge hat den Stopp des Programms haushaltsrechtlich notwendig gemacht, der Förderstopp war zwingend. Die Konsequenzen daraus sind für die Betroffenen natürlich zum Teil massiv und gleichermaßen bedauerlich. Die Gesamtlage ließ jedoch keine andere Entscheidung zu.

Ohne den vorläufigen Stopp hätten sich Milliarden aufsummiert, und das in großer Geschwindigkeit. Eine entsprechende überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgabe hat das Finanzministerium zu Recht nicht genehmigt.

Der Stopp hätte vermieden werden können, wenn die Vorgängerregierung die Förderprogramme und die gesetzlichen Neubaustandards modernisiert und die Förderung des Standards 55 degressiv ausgestaltet hätte. Die Entscheidung der Vorgängerregierung weiterhin EH55-Häuser zu fördern, setzte zum einen klimapolitisch falsche Anreize und stellte eine massive ökologische Fehlsteuerung mit Steuergeldern dar. Zum anderen hat diese Entscheidung zu der Fehldimensionierung dieses Programms geführt, sodass nun etliche Hausbauer*innen, die kurz davor waren, ihren Antrag einzureichen, umsonst Zeit, Kraft und Geld eingesetzt haben.

Die drei zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie das Finanzministerium sind mit Hochdruck dabei, schnellstmöglich eine Anschlussförderung für Neubau und energetische Sanierung zu erarbeiten. Aus diesem Grund müssen wir Sie um Geduld bitten, auch wenn wir Ihre schwierige Lage sehen.

Für die Zukunft planen wir eine Wiederaufnahme von Sanierungsförderung sowie eine neue EH40-Neubau-Förderung. Es wird ein zum 31.12.2022 befristetes EH40-Neubau-Förderprogramm mit geänderten Bedingungen und einem finanziellen Deckel aufgelegt. Danach wird, wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben, ein neues Neubau-Förderprogramm „Klimafreundliches Bauen“ aufgelegt, das spätestens ab 1.1.2023 beginnt.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wollen wir eine klimapolitisch ambitionierte und im Hinblick auf die Reduktion von CO2 ganzheitlich orientierte Förderung für Gebäude auf den Weg bringen. Das größte CO2-Einsparpotential im Gebäudebereich liegt bei der Sanierung der bestehenden Gebäude. Daher wollen wir schnell die Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufnehmen und vor allem ganzheitliche Sanierungen, die Umstellung der Heiztechnik auf Erneuerbare Wärme, energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik von Bestandsgebäuden mit den höchsten CO2-Einsparpotentialen in den Mittelpunkt stellen.

Ich hoffe, Ihnen die Notwendigkeit dieser Maßnahme näher erläutert zu haben und wünsche Ihnen alles Gute.

Viele Grüße
Beate Walter-Rosenheimer

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