Frage an Beatrix von Storch von Johann D. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau von Storch,
ich habe zwei Fragen:
1. Weshalb wollen Sie das Ehegattensplitting nicht abschaffen?
Ein staatlicher Steuererlass bei Kindern macht Sinn, aber durch das Ehegattensplitting wird im Grunde nur die Schließung von Ehen und eingetragenen Partnerschaften belohnt. Was soll der Sinn dahinter sein. Das von Ihnen vorgeschlagene Familiensplitting würde dieses fragwürdige Anreizsystem auch nicht ändern.
2. Weshalb sind Sie gegen die Schwulenehe, und dass Schwule Kinder adoptieren dürfen?
Die einzige Begründung, die ich seitens Ihrer Partei bisher gehört habe, ist, dass nur Heteropaare Kinder bekommen können und deshalb wichtiger für das Bestehen des Staates sind und das Privileg der Ehe genießen sollten. Aber: nur weil Mann und Frau heiraten, ist damit nicht garantiert, dass sie auch Kinder bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
- Johann Diestelberg
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre gestellten Fragen.
Die Ehe wird als eine Erwerbsgemeinschaft behandelt, in der das Einkommen gemeinsam erwirtschaftet wird. Deshalb wird im Ehegattensplitting das Gesamteinkommen dieser Erwerbsgemeinschaft herangezogen und nicht jedes Einkommen für sich. Das ist Vergleichbar mit einem Unternehmen, bei dem auch nicht einzelne Teile besteuert werden, sondern das Gesamtunternehmen steuerlich herangezogen wird.
Die Abschaffung des Ehegattensplittings würde zudem zu einer Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Grundgesetzes führen. Haushalte mit demselben Haushaltseinkommen würden durch den Progressionstarif mit unterschiedlichen Steuerlasten belegt. Ein Ein-Verdiener-Haushalt würde steuerlich schlechter gestellt als ein Zwei-Verdiener-Haushalt, auch wenn beide Haushalte in der Summe dasselbe Haushaltseinkommen erwirtschaften, weil für den Alleinverdiener in diesem Fall ein höherer Steuersatz greifen würde.
Die Frage der Adoption muss aus der Perspektive des Kindes beantwortet werden. Erwachsene haben keinen Anspruch auf ein Kind, sondern das Kind hat ein Recht mit Vater und Mutter aufzuwachsen - wenn irgendwie möglich. Dieses Recht wird Kindern, die von einem gleichgeschlechtlichen Paar adoptiert werden, verwehrt. Da es eine viel größere Zahl von Paaren gibt, die ein Kind adoptieren wollen, als Kinder, die zur Adoption stehen, sollte es selbstverständlich sein, dass einen Kind die Chance, mit einem Vater und einer Mutter auf-zuwachsen, nicht genommen wird.
Mit freundlichen Grüßen bin ich Ihre
Beatrix von Storch