Frage an Beatrix von Storch bezüglich Frauen

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Beatrix von Storch
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Frage von Martin H. •

Frage an Beatrix von Storch von Martin H. bezüglich Frauen

Sehr geehrte Frau von Storch,
in Ihrem heutigen Betrag auf der Internetseite Ihrer Partei schreiben Sie zum Austritt der Türke aus der Istanbul-Konvention des Europarates folgendes: „„Auch die Türkei macht mal etwas richtig: Sie ist aus der sogenannten Istanbul-Konvention ausgestiegen. Dem sollte Deutschland folgen: Bei dieser Konvention geht es nur vordergründig um den Schutz von Frauen vor Gewalt. In Wirklichkeit steht der ideologische Gender-Kampf im Mittelpunkt der Istanbul-Konvention.“ (Quelle: https://www.afd.de/beatrix-von-storch-austritt-der-tuerkei-aus-istanbul-konvention/).
Der Untertitel Ihres Beitrags lautet: „Die türkische Regierung hat den Austritt … per Dekret beschlossen“ (Quelle: https://www.afd.de/beatrix-von-storch-austritt-der-tuerkei-aus-istanbul-konvention/).
Dazu hätte ich zwei Fragen:
Mit welchen Passagen und Aussagen aus dem Dokument der „Übereinkunft des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ vom Mai 2011 belegen Sie, dass es sich dabei im „ideologischen Gender-Kampf“ handelt?
In Ihrem Wahlprogramm zur BT-Wahl 2021 fordern Sie unter anderen „Volksabstimmungen nach Schweizer Modell“ (Quelle: Wahlprogramm der AfD, Seite 13 unter https://cdn.afd.tools/wp-content/uploads/sites/111/2021/06/20210611_AfD_Programm_2021.pdf). Steht der Beschluss des türkischen Ministerpräsidenten, per Dekret aus der Istanbul-Konvention auszutreten, nicht im Widerspruch zu Ihren Ideen und Vorstellungen einer Volkssouveränität? Hätte nicht das türkische Volk seine Zustimmung zu diesem Beschluss geben müssen? Heiligt bei der AfD in diesem Fall der Zweck die Mittel?
Mit herzlichem Dank für eine möglichst konkrete Antwort und sonnigen Grüßen

Martin Hellwig

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

in der Istanbul-Konvention wird das wichtige Ziel, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, mit dem ideologischen Ziel vermengt, Gleichstellung herzustellen. Gleichstellung bedeutet aber nicht Gleichberechtigung. Gleichberechtigung ist gegeben, wenn für Frauen und Männer Rechtsgleichheit hergestellt wird. Gleichstellung bedeutet die direkte Förderung von Frauen etwa durch Quoten. Diese Quotenpolitik lehnen wir ab. In der Istanbul-Konvention wird von Gleichstellung gesprochen.

Mit freundlichen Grüßen

Beatrix von Storch

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