Antwort 15.05.2026 von Beatrix von Storch AfD
Menschen mit Behinderungen – ob in Werkstätten oder in Grundsicherung und Erwerbsminderungsrente – dürfen nicht dauerhaft in Armut leben.

by Beatrix von Storch
Menschen mit Behinderungen – ob in Werkstätten oder in Grundsicherung und Erwerbsminderungsrente – dürfen nicht dauerhaft in Armut leben.
Geltende Regeln müssen von allen eingehalten werden.
Damit wir mehr Mittel für Rente, Pflege und Gesundheit zur Verfügung haben, muss in anderen Bereichen gespart werden.
Der Einfluss der deutschen Politik ist sehr begrenzt.
Dieser pauschale Eingriff in die Ausreisefreiheit ist völlig unakzeptabel.
Medizinisch betreute Substitution kann weiter fortgesetzt werden.