Frage an Bela Bach bezüglich Innere Angelegenheiten

Portrait von Bela Bach
Bela Bach
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Bela Bach zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Ingo M. •

Frage an Bela Bach von Ingo M. bezüglich Innere Angelegenheiten

Sehr geehrte Frau Bach,
"Millionenkosten wurden trickreich versteckt, Geheimgespräche mit Managern ohne jedes Protokoll geführt; die Arbeit von Journalisten wurde torpediert, sogar zur Lüge soll Scheuer die Maut-Betreiber aufgefordert haben. Die Indizien für Gesetzesverstöße wie dem Bruch von Haushalts- und Vergaberecht durch den Verkehrsminister Scheuer sind längst erdrückend", so steht es heute in der SZ. Und der Koalitionspartner, die SPD? Schweigt dazu betreten. Scholz, Wirecard. War da was?
Wie stehen Sie dazu, Frau Bach, dass die hohe Politik selbst beiträgt, dass die Demokratie in unserem Lande durch ihre eigenen Vertreter ausgehöhlt wird und Bürger immer mehr das Vertrauen in beide verlieren.

Portrait von Bela Bach
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Majer,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Lassen Sich mich bezüglich Ihrer Kritik folgende Punkte festhalten:

Unsere Demokratie beruht auf mehreren, in unserer Verfassung normierten Grundsätzen. Sie ist das höchste Gut der Bundesrepublik Deutschland; sie ist repräsentativ und wird nach Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) vom Volk in Wahlen und Abstimmungen sowie durch die Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Sie beruht auf der Idee der freien Selbstbestimmung aller Bürger und setzt damit einhergehend die Gleichheit der Bürger voraus. Vor diesem Hintergrund und auf dieser Basis legitimiert sich die Funktion sowie Arbeit der Staatsorgane. Der Zurechnungszusammenhang zwischen Volk und Staatsorgane schlägt sich insbesondere in der Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages wieder. Diese werden gemäß Artikel 38 Absatz 1 GG in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Ein weiterer Grundsatz der Legitimation der Staatsorgane basiert auf einem anderen typischen Aspekt demokratischer Regierung: Der „Herrschaft auf Zeit“. Regelmäßige Neuwahlen sind gerade deshalb notwendig, da der Prozess der demokratischen Willensbildung stets auf der politischen Freiheit der Bürger aufbaut und sich diese Willensbildung regelmäßig in der Aufteilung des Parlaments wiederspiegeln muss. Zugleich ermöglichen Neuwahlen, dass bisherige parlamentarische Minderheiten die Chance haben, die Mehrheit zu erringen als auch die Regierung zu stellen. Unter der Einhaltung dieser Grundsätze und Voraussetzungen ist eine Aushöhlung der Demokratie schwer vorstellbar.

Ausgehend von den oben genannten Grundsätzen sind wir Bundestagsabgeordnete damit Vertreter des ganzen Volkes und lediglich unserem Gewissen unterworfen. Daraus folgt aber auch, dass wir als Vertreter eine große Verantwortung gegenüber den Bürgern und Bürgerinnen tragen. Vor diesem Hintergrund zitiere ich gerne den früheren Bundestagspräsidenten Norbert Lammert: „Hier schlägt das Herz der Demokratie – oder es schlägt nicht“. Unserer Aufgaben als Bundestagabgeordnete sind neben der Wahl des Bundeskanzlers auch die Gesetzgebung und insbesondere die Kontrolle der Arbeit der Bundesregierung. Im Bundestag werden verschiedene Meinungen diskutiert, Sachverhalte erörtert sowie debattiert und im Sinne der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland Probleme gelöst. Das Herz der Demokratie schlägt damit im Bundestag.

Ich vertraue auch gerade deshalb auf die Grundsätze unserer Demokratie sowie deren Durchsetzung, da uns als Bundestag eine Vielzahl an Instrumenten zur Verfügung stehen, mit denen wir insbesondere unsere Kontrollfunktion über die Regierung vollumfänglich ausschöpfen können. Eines der wichtigen Instrumente der Regierungskontrolle ist nach Artikel 44 Absatz 1 GG das Recht des Bundestages einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, der in öffentlicher Verhandlung erforderliche Beweise für die Aufklärung eines Sachverhaltes erhebt. Solche Untersuchungsausschüsse prüfen Missstände in unserer Regierung und Verwaltung, können aber auch Fehlverhalten von einzelnen Politikern prüfen. Das Untersuchungsverfahren dient somit nicht nur der Informations- und Kontrollbefugnis des Parlaments, sondern auch der Klärung politischer Verantwortlichkeit. Im Wege dieses Verfahrens ist es uns möglich, mit hoheitlichen Mitteln wie sie sonst nur Gerichten und besonderen Behörden zur Verfügung stehen, selbständig Sachverhalte zu prüfen. Dies vorangestellt, prüft gegenwärtig ein einberufener Untersuchungsausschuss das Verhalten der Bundesregierung, insbesondere des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und seiner nachgeordneten Behörden mit Blick auf die Vorbereitung und Einführung der Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut). Ein zweiter Untersuchungsausschuss prüft das Verhalten der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Vorkommnissen um den inzwischen insolventen Finanzdienstleister Wirecard.

Auch vor diesem Hintergrund ist es gerade nicht zu einer Aushöhlung der Demokratie gekommen und wird dazu auch weiterhin nicht kommen: Aufgrund der Funktion des Bundestages auch als Kontrollorgan wird die Demokratie weiterhin gewahrt und gewährleistet werden.

Bela Bach