Guten Tag Herr Westphal! Gibt es nachvollziehbare Gründe, warum die für Mitte Dez. 2022 avisierte einmalige Energiepreispauschaule von 300 EUR bis dato nicht geleistet wurde? Untertänigste Grüße FH

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Frage von Frank H. •

Guten Tag Herr Westphal! Gibt es nachvollziehbare Gründe, warum die für Mitte Dez. 2022 avisierte einmalige Energiepreispauschaule von 300 EUR bis dato nicht geleistet wurde? Untertänigste Grüße FH

Ich mache mir inzwischen Sorgen & hoffe, dass Sie diese entkräften können?

In der Mitteilung der Bundesregierung (t.ly/5MW0) steht u.a. zu lesen, dass Rentner*Inninnen in 12.2022 eine einmalige Energiepreispauschaule erhalten sollten. Das wurde jedenfalls Medienwirksam kommuniziert: t.ly/8N7H

Der angekündigte Zeitpunkt ist jedoch fruchtlos verstrichen, sodass ich mir Sorgen darüber mache, ob trotzdem die regelmäßigen Zuschüsse an die Volksvertreter geleistet werden können oder ob sich da auch bereits die anstehende Zahlungsunfähigkeit bemerkbar macht & wie dem ggfls. entgegengewirkt werden kann? Wie vereinbart sich das Verhalten mit dem Kompetenzslogan „Wir entlasten Deutschland“?

Wie könnten sodann die sinnvollen, richtigen & wichtigen Zuschüsse während der bevorstehenden Krise weiterhin sichergestellt werden? Wäre es da z.B. nicht sinnvoll, wenn ein Anpassungsautomatismus (z.B. Inflationsrate) eingeführt würde, damit nicht permanent neue Beschlüsse gefasst werden müssten?

MfG

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Sehr geehrter Herr H.,

herzlichen Dank für Ihre Frage auf die ich sehr gerne eingehe.

Wie Sie richtig geschrieben haben, ist auch für die Rentner:innen im Rahmen des dritten Entlastungspakets eine einmalige Energiepreispauschale von 300€ vorgesehen, die von der Rentenversicherung ausgezahlt wird. Wer also Rente bekommt, erhält auch die Energiepreispauschale. Die vorgesehenen 300€ sollten automatisch auf das Konto eingehen, auf das auch die Rente eingeht. Stichtag war für den 15. Dezember 2022 vorgesehen.

Wer jedoch Ende Dezember zum ersten Mal überhaupt Rente bekommt, muss sich aus technischen Gründen bis Anfang diesen Jahres noch gedulden. Sollten Sie trotz bestehenden Anspruchs, die Energiepreispauschale nicht erhalten haben, können Sie bis zum 30. Juni einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Das dazugehörige Formular finden Sie unter folgendem Link: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE/Aktuelles/Meldungen/2022/energiepreispauschale/epp_formular.pdf?__blob=publicationFile&v=3             

Darüber hinaus möchte ich Ihnen versichern, dass Ihre Sorgen über eine „bevorstehende Zahlungsunfähigkeit“ unbegründet sind. Deutschland ist ein reiches und wohlhabendes Land. Selbstverständlich befinden wir uns, sowie der Rest der Welt auch, seit 3 Jahren in einer weltweiten Krisenzeit, durch die wir jedoch bisher verhältnismäßig gut durch gekommen sind und das auch in Zukunft werden. Diese Regierung wird die Menschen in dieser herausfordernden Zeit nicht im Stich lassen.

Einen Automatismus bezogen auf die von Ihnen erwähnte Inflationsrate wäre nicht zielführend oder praktikabel, weil die Lohn-Preis-Spirale dadurch nur größer werden würde. Ich unterstütze die Sozial- und Tarifpartnerschaften zwischen Arbeitnehmer:innen, Arbeitgeber:innen und Gewerkschaften. Das gibt auch mehr Möglichkeiten und einen größeren Rahmen, um zu reagieren, anstatt sich auf starre Formeln zu verlassen. Denn neben allgemeinen Preisentwicklungen gibt es noch weitere Faktoren wann ein Lohn gerecht ist wie z.B. Produktivität, Erfahrung, Kompetenz uvm.

Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen beantworten und mögliche Sorgen zerstreuen.

Herzliche Grüße

Bernd Westphal

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