Sehr geehrter Herr Westphal, eine Nachfrage zum Gaspreis: Ist es nicht ein Verstoß gegen gute Sitten, einem Kunden den Preis um 1,5 ct/kwh zu erhöhen und dem anderen um 20 ct/kwh?

Portrait von Bernd Westphal
Bernd Westphal
SPD
96 %
27 / 28 Fragen beantwortet
Frage von Margarete P. •

Sehr geehrter Herr Westphal, eine Nachfrage zum Gaspreis: Ist es nicht ein Verstoß gegen gute Sitten, einem Kunden den Preis um 1,5 ct/kwh zu erhöhen und dem anderen um 20 ct/kwh?

vielen Dank für Ihre Antwort. Leider gingen Sie nicht darauf ein, wie es sein kann, dass Gasanbieter höchst willkürlich Preiserhöhungen bei deren Kunden vornehmen. Es mag ja sein, dass dies nun die "Strafe" für die unterbrochenen Lieferanten-Kundenbeziehung ist. Dass aber ein derart eklatanter Preisunterschied für das gleiche Produkt (Erdgas) bei den Endkunden bestehen darf, ist nicht mehr nachvollziehbar. Vor allem vor dem Hintergrund, dass nicht wir - die Endkunden daran "schuld" sind, dass die Bundesregierung den Kontakt zu Russland, dem Gaslieferanten, derart sanktioniert und die Beziehungen zu dem wichtigen Energielieferanten zugunsten der Ukraine nahezu zerstört hat und damit die Gasmangelsituation wissentlich herbeigeführt hat. Sehen Sie hier keinerlei rechtliche Korrekturmöglichkeiten seitens der Gesetzgebung um eine derart ungleiche Belastung der Endkunden zu unterbinden? Vielen Dank für eine Antwort im Voraus.

Portrait von Bernd Westphal
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Frau P.,

Sie haben recht, wenn Sie davon reden, dass vielfach Preiserhöhungen als willkürlich und nicht nachvollziehbar wahrgenommen werden.
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Energiepreisbremse deshalb ein sogenanntes Missbrauchsverbot verabschiedet, welches das Ausnutzen der Kundinnen und Kunden in der aktuellen Situation verhindern soll.
Die Energieversorger sind dazu verpflichtet ihre Erhöhung sachlich zu begründen und vor dem Bundeskartellamt offen zu legen.
Preiserhöhungen, besonders bei Grundversorgern, müssen transparent und nachvollziehbar sein.
Zudem hat jeder Kunde das recht, bei Preiserhöhungen vom Sonderkündigungsrecht gebraucht zu machen und ggf. zu wechseln.
Unterschiede wie Sie die hier beschreiben sind mir auch nicht weiter bekannt und nicht nachvollziehbar.
Da Tarife, sowohl für Bestands- als auch Neukunden, meist öffentlich einsehbar sind, dürften diese Unterscheide meist wenig Grundlage haben.
Da ich die Details Ihres Vertrages nicht kenne, kann ich aber nicht mehr dazu sagen.

Sie können sich aber sicher sein, dass wir mit der im Bundestag am 15. Dezember beschlossenen Energiepreisbremse dem entgegenwirken. So wird der Preis für Gas am März 2023, hier auch Rückwirkend für die Monate Januar und Februar, auf 12 ct/kWh gedeckelt sowie der Abschlag für Dezember komplett übernommen.

Den zweiten Teil Ihrer Aussagen zur aktuellen Situation weise ich jedoch zurück.
Nicht die Bundesregierung und die Bundesrepublik Deutschland haben die aktuelle Situation am Energiemarkt zu verantworten, sondern der russische Präsident Putin mit seinem völkerrechtswidrigen Angriff auf die Ukraine.
Präsident Putin hat mit seiner Expansionspolitik und seinen Angriffen auf die Ukraine die Friedensordnung in Europa durcheinander gebracht. Zudem hat Russland einseitig Lieferverträge nicht eingehalten, um die europäische Gesellschaft auseinanderzutreiben und zu brechen.

Doch das ist ihm nicht gelungen und wir werden weiter daran arbeiten, solidarisch und sozial gerecht den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

Mit besten Grüßen
Bernd Westphal

 

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Bernd Westphal
Bernd Westphal
SPD