Energiepauschale behalten, oder teilweise zurück zahlen?

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Frage von Helga K. •

Energiepauschale behalten, oder teilweise zurück zahlen?

Mein Mann und ich haben die Energiepauschale jeweils von der Rentenversicherung und vom Arbeitgeber ( mein Mann im Vorruhestand) und ich vom Minijob erhalten. Muss davon etwas zurück gezahlt werden? Wenn ja wie und wohin??

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Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13. März.

Grundsätzlich gilt, dass jede anspruchsberechtigte Person die Energiepreispauschale nur einmalig erhält. Wenn zu Unrecht eine doppelte Auszahlung stattgefunden hat, dann geben Sie dieses bitte bei Ihrer Steuererklärung an, damit das Finanzamt die zu viel geleistete Auszahlung der Energiepreispauschale bei Ihrer Einkommenssteuerveranlagung für das Jahr 2022 abziehen kann.

Da Sie und Ihr Mann die Pauschale beide doppelt erhalten haben, würde ich Ihnen empfehlen, dass Sie selbstständig den Kontakt zu Ihrem zuständigen Finanzamt aufnehmen, um zu klären, ob in Ihrem konkreten Fall noch darüber hinaus etwas Ihrerseits zu tun ist. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Erklärung weiterhelfen konnte.

Ihre Bettina Hagedorn

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