Erhalte ich als Kleinunternehmerin mit Nebenerwerb die Energiepreispauschale ?

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Bettina Hagedorn
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Frage von margrit t. •

Erhalte ich als Kleinunternehmerin mit Nebenerwerb die Energiepreispauschale ?

Ich habe ein Sportheim gepachtet als Kleinunternehmerin. Zusätzlich verteile ich einmal in der Woche kostenlose Zeitungen. Von dieser Firma wurde ich nun aufgefordert, die Pauschale zu beantragen. Steht sie mir zu ?

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Sehr geehrte Frau T.,

Vielen Dank für Ihre Anfrage zur 300 Euro Energiepauschale. JA, sie bekommen als Angestellte in einer Firma - also auch als Minijobberin - die 300 Euro Energiepauschale von Ihrem Arbeitgeber mit dem Septembergehalt (ausnahmsweise auch mit dem Oktobergehalt) ausgezahlt unabhängig  davon, wieviel Sie verdienen. Voraussetzung ist allerdings natürlich, dass Ihr Arbeitgeber für Sie eine Lohnsteuer-Anmeldung abgibt, was Sie persönlich mit ihm abklären müssen.  Sie selbst können die Energiepauschale nicht beantragen.

Jede(r) Angestellte, der sich in einem Beschäftigungsverhältnis befindet und Lohnsteuer zahlt, bekommt auch die 300 Euro Energiepauschale automatisch mit dem Septembergehalt ausgezahlt. Die 300 Euro Energiepauschale müssen versteuert werden, d.h. geringfügig Beschäftigte wie Sie mit einem Verdienst von 450 Euro profitieren von den 300 Euro mehr als Gutverdienende.  Auch Studierende, die „jobben“, oder Rentnerinnen und Rentner, die noch zusätzlich einem Erwerb nachgehen, erhalten die 300 Euro Energiepauschale. Die große Mehrheit der Erwerbstätigen wird durch die Energiepauschale mit dem September-Lohn entlastet, ohne selbst aktiv werden zu müssen. Dies hat den Vorteil, dass der Bürokratie-Aufwand klein bleibt und trotzdem die Menschen schnell das Geld in diesen schwierigen Zeiten auf dem Konto haben.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihre Bettina Hagedorn

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