Warum bekomme ich im Vorruhestand die Energiepauschale nicht ? Rentner bekommen sie ja auch .

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Frage von Jürgen R. •

Warum bekomme ich im Vorruhestand die Energiepauschale nicht ? Rentner bekommen sie ja auch .

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Sehr geehrter Herr R.

Vielen Dank für Ihre Frage vom 06. Januar, die ich Ihnen gerne beantworte:

Ja, es stimmt, dass Personen im Vorruhestand nicht die Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner erhalten. Das Gesetz, das der Deutsche Bundestag am 20. Oktober in 2./3. Lesung beschlossen hat, besagt:

„Rentnerinnen und Rentnern sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern des Bundes soll eine Energiepreispauschale in Höhe von jeweils 300 Euro gezahlt werden. Diese Pauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder dem ersten und zweiten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes hat. Der Anspruch besteht auch nur bei einem Wohnsitz im Inland.“

Mit den mittlerweile drei Entlastungspaketen in Höhe von fast 100 Milliarden Euro aus dem Jahr 2022 sowie dem beschlossenen Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro haben wir als Ampelkoalition in der aktuellen Krisenzeit eine Vielzahl von Unterstützungsmaßnahmen für alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes auf den Weg gebracht. Da diese Hilfen „schnell und unbürokratisch“ ankommen sollten, war es dringend nötig, entsprechend einfache Wege zur Auszahlung dieser Unterstützungsleistungen zu finden und das Erfordernis von Antragstellungen, staatliche Überprüfungen der Anträge mit (widerspruchsfähigen) Bescheiden unbedingt zu vermeiden.

So war die Auszahlung der Energiepauschale für aktive Beschäftigte über die Arbeitgeber sehr bürokratiearm möglich. Auch die Rentnerinnen und Rentner erhielten die Einmalzahlung, die ebenso bürokratiearm über die Daten der Rentenversicherung bzw. über die Versorgung leistenden Dienststellen (ohne Antragstellung) ausgezahlt werden konnte. Das gilt für Vorruheständler und Bezieher von Übergangsgeld allerdings nicht.

Auch wenn Sie nicht direkt von der Energiepreispauschale profitieren, helfen auch Ihnen die vielen Maßnahmen aus den Entlastungspaketen (wie z.B. die Energiepreisbremsen), um die negativen Auswirkungen der multiplen Krisen etwas abzufedern, mit denen wir alle konfrontiert sind.  

Ich hoffe, damit Ihre Frage beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Hagedorn

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