Angesichts der eklatanten Umweltbelastung und Gefahren für Mensch und Tier: kommt das Verbot für privaten Gebrauch von Feuerwerk/Böllern?

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Bettina Hoffmann
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Frage von Daniel M. •

Angesichts der eklatanten Umweltbelastung und Gefahren für Mensch und Tier: kommt das Verbot für privaten Gebrauch von Feuerwerk/Böllern?

Sehr geehrte Frau Hoffmann,

Die Ausschreitungen an Silvester bringen die Frage mal wieder auf den Tisch: kommt das Verbot von "privater" Böllerei und "privatem" Feuerwerksgebrauch?
Hunderttausende unterschreiben Petitionen und sind besorgt und empört, die Umweltbelastungen sind extrem, massenhaft tote und verstörte Tiere, die Feinstaubbelastung eines ganzen Monats innerhalb weniger Stunden, re-traumatisierte Kriegsflüchtlinge, teils schwer verletzte Polizisten und Sanitäter, selbstverstümmelte oder fremdverschuldet verletzte Bürger, enorme Vermüllung, Brände usw., die Schadensbilanz dieses "Kulturereignisses" ist grotesk. Ich frage Sie: ist das Ausdruck einer zivilisierten Gesellschaft? Ist es demokratisch vertretbar, dass die vernünftigen 99% der Gesellschaft und die Umwelt dermaßen unter dem Verhalten einer Minderheit leiden? Ist dieser Exzess mit den Bemühungen um mehr Umweltschutz nicht unvereinbar?
Wie sieht das nächste Silvester aus?
Danke für eine Stellungnahme
Schöne Grüße

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für ihre Nachfrage zu Silvesterfeuerwerk. Aus vielen Aspekten heraus ist aus unserer Sicht zu prüfen, ob eine neue bundesweite Regelung der Knall- und Silvesterfeuerwerke notwendig wird. Sei es aus Gründen der Gefahrenprävention, des Gesundheitsschutz (von Mensch und Tier) und des damit verknüpften Lärmschutzes oder der Vermeidung von Luftschadstoffen sowie angesichts der ganzen Umweltverschmutzungs- und Abfallproblematik.

Dabei sind allerdings eine Reihe von schwierigen rechtlichen Fragen und unterschiedliche Zuständigkeiten zu beachten. So können Kommunen und Länder keine flächendeckenden Feuerwerksverbote erlassen, da der Bund hier mit dem Sprengstoffgesetz eine abschließende Regelungskompetenz hat. Städte wie Hannover oder Berlin konnten allerdings in definierten Zonen ein Feuerwerksverbot beschließen und sich dabei auf die Gefahrenabwehr berufen. Hauptsächlich wurde hier mit speziell durch das Feuerwerk für eingesetzte Hilfskräfte und Polizeibeamte drohenden Gefahren argumentiert. Rechtlich strittig ist insbesondere, ob die abschließende Regelung des Sprengstoffgesetzes auch alle spezifisch hierdurch ausgelösten Gefahren, zu denen gerade auch Lärm- und Feinstaubemissionen zählen, umfasst. Beispiele wie Hannover (bereits 2018, http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Hannover-Silvester-Stadt-verfuegt-Feuerwerksverbot) zeigen, dass es bereits seit Längerem möglich ist, das Abbrennen von Feuerwerk in bestimmten Bereichen einer Kommune aus Gründen der Gefahrenabwehr oder des Lärmschutzes zu verbieten.

Für viele Menschen gehört das Silvesterfeuerwerk zum Jahreswechsel zur Tradition. Gleichzeitig sehen wir die teils schädlichen Auswirkungen und die Auswüchse des Abbrennens von Knall- und Silvesterfeuerwerk– gerade wie sie sich in den letzten Jahren vor Corona entwickelt haben und auch beim Jahreswechsel 2022/2023 zu sehen waren – kritisch. Auch deshalb haben wir seit Jahren wiederholt eine bundeseinheitliche Regelung angemahnt, die den Kommunen hilft, rechtsfeste Regelungen zu treffen und die der jeweiligen Situation vor Ort gerecht werden. Wir bleiben weiter an der Sache dran und werden das diesjährige Silvester auswerten. Wir wollen klären, inwieweit bestehende gesetzliche Regelungen für die Kommunen und Länder angepasst werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Hoffmann

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