Energieausbau entgegen BNetzA-Vorgaben
Sehr geehrte Frau Pauls,
lt. BNetzA-Aussage (sind) „alle Umweltaspekte genau zu betrachten. Besonderes Augenmerk … dabei auf Menschen und Gesundheit, Tiere und Pflanzen, Grund und Boden“ (Quelle: www.netzausbau.de/wissen/umwelt) Aber TA-Lärm erlaubt Überschreitung auf bis 90 dB in Wohngebieten (Quelle: TA Lärm, BImSchG). Was tun Sie zur Umsetzung der BNetzA-Aussage zur Vermeidung von Lärmimmissionen, zum Schutz der Menschen?
Für geplante Multi-Terminal-Hub-Errichtung wird Naturschutz nicht beachtet, Lebensraum vieler Tiere (auch geschützte Arten) wird zerstört. Knicks müssen eingeebnet werden trotz Biotop-Schutz und Charaktermerkmal Schleswig-Holsteins. Naturschutzgebiete (Natura 2000) sollen bebaut werden. Was tun Sie, um uns und die Natur zu schützen?
Abstände zur Wohnbebauung sollen tlw. 10 bzw. 80 m (Quelle: Tennet) betragen. Erhebliche Immissionen werden befürchtet. Warum gibt es keine gesetzliche Regelung? Werden Sie das vorantreiben?
Danke für Ihre Antwort.
Vielen Dank für Ihre Hinweise und die wichtigen Fragen zum Stromnetzausbau.
Der Ausbau der Energienetze ist eine zentrale Voraussetzung, um die Energiewende voranzubringen und Versorgungssicherheit auch künftig zu gewährleisten. Dabei ist selbstverständlich, dass dieser Ausbau nicht auf Kosten von Mensch und Natur erfolgen darf.
Es ist daher richtig und wichtig, die Auswirkungen auf Gesundheit, Umwelt und Lebensqualität sorgfältig zu prüfen. Lärm- und Immissionsschutz, der Erhalt wertvoller Naturflächen sowie angemessene Abstände zur Wohnbebauung sind dabei zentrale Themen, die in allen Planungs- und Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden müssen.
Ziel muss es sein, bei allen anstehenden Projekten zu einem ausgewogenen Ausgleich zwischen dem notwendigen Infrastrukturausbau und dem Schutz von Mensch und Umwelt zu kommen.
