Neues Gutachten zur Verfassungsfeindlichkeit der AFD - Jetzt endlich Verbotsverfahren?
Sehr geehrter Herr Simon,
sicherlich haben Sie bereits vom neuen Gutachten im Bezug auf die Frage, ob die AFD verfassungsfeindlich ist, gehört. Dieses wurde von der unabhängigen Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) durchgeführt, umfasst 1500 Seiten und nochmal weitere 1500 Seiten an Quellen und kommt zu dem Schluss: Ja, die AFD ist verfassungsfeindlich. Und ja, ein Verbotsverfahren hätte sehr sicher Erfolg.
Die Frage ist jetzt: Inwiefern wird das die Haltung der Union (und speziell auch Ihre) zu einem Antrag für ein Verbotsverfahren beeinflussen? Die AFD politisch zu stellen ist ganz offensichtlich gescheitert. Stattdessen nutzt die AFD alle möglichen Mittel, um die gezielte Spaltung der Gesellschaft voranzutreiben und Gegner mit Abmahnungen und die Behörden mit an Rechtsmissbrauch grenzenden Mitteln zu überlasten.
Wann wird endlich eine Konsequenz gezogen? Oder bereitet sich Ihre Partei für das Jahr 29 oder 33, um eine Koalition mit SPD und Grün zu vermeiden, auf schwarz-blau vor?
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre über abgeordnetenwatch.de gestellte Frage und den Hinweis auf das von der Gesellschaft für Freiheitsrechte veröffentlichte Gutachten zur AfD.
Zunächst will ich klar sagen: Wer Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Religion oder Lebensweise abwertet, wer unser demokratisches Gemeinwesen verächtlich macht, die europäische Einigung und die Werte der Europäischen Union ablehnt oder das Vertrauen in den Rechtsstaat gezielt untergräbt, stellt sich gegen das Fundament unserer freiheitlichen Demokratie. Solchen Bestrebungen trete ich entschieden entgegen. Für mich ist ebenso klar: Eine Zusammenarbeit oder Koalition der CDU mit der AfD kommt nicht in Betracht.
Das von Ihnen angesprochene Gutachten ist ein wichtiger Beitrag zur juristischen und politischen Debatte. Es verdient eine sorgfältige Prüfung und darf nicht einfach beiseitegeschoben werden. Zugleich ersetzt ein Gutachten einer zivilgesellschaftlichen Organisation nicht die umfassende Bewertung durch die zuständigen Verfassungsorgane und am Ende durch das Bundesverfassungsgericht.
Ein Parteiverbot ist das schärfste Instrument unserer wehrhaften Demokratie. Die Hürden dafür sind aus guten Gründen sehr hoch. Es muss nicht nur nachgewiesen werden, dass einzelne Funktionäre oder Strömungen verfassungsfeindliche Positionen vertreten. Entscheidend ist, ob der Gesamtpartei zurechenbar nachgewiesen werden kann, dass sie planvoll und aktiv darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, und ob sie über ein hinreichendes Gewicht verfügt, diese Ziele auch tatsächlich durchzusetzen.
Deshalb halte ich es für falsch, ein Verbotsverfahren aus politischer Empörung oder als symbolischen Schritt einzuleiten. Ein erfolgloser Verbotsantrag wäre ein schwerer politischer Fehler. Er würde der AfD die Möglichkeit geben, sich als Opfer staatlicher Verfolgung darzustellen, ihre Anhängerschaft weiter zu mobilisieren und das Vertrauen in die demokratischen Institutionen zusätzlich zu beschädigen. Gerade deshalb muss ein solcher Schritt, wenn er gegangen wird, rechtlich außergewöhnlich belastbar vorbereitet sein.
Das bedeutet ausdrücklich nicht, die Gefahren zu verharmlosen. Ich mache bei Gesprächen unter anderem mit Schulklassen und in anderen Formaten immer auf die Gefahr, die von dieser Rechtsaußen Partei ausgeht, aufmerksam. Dort, wo Recht gebrochen wird, wo Menschen bedroht werden oder wo verfassungsfeindliche Bestrebungen nachweisbar sind, muss der Rechtsstaat konsequent handeln. Sicherheitsbehörden, Gerichte und Parlamente müssen die Erkenntnisse fortlaufend prüfen und auswerten. Sollte sich die Tatsachen- und Rechtslage so verdichten, dass ein Verbotsverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich und politisch verantwortbar ist, müsste diese Frage neu bewertet werden.
Unabhängig davon bleibt die politische Auseinandersetzung zentral. Die AfD gewinnt nicht allein wegen ihrer ideologischen Ausrichtung Zustimmung, sondern auch, weil viele Menschen enttäuscht sind, sich nicht gehört fühlen oder das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates verloren haben. Diese Menschen werden wir nicht durch ein Verbotsverfahren zurückgewinnen, sondern durch bessere Politik: durch innere Sicherheit, geordnete Migration, wirtschaftliche Stärke, funktionierende Infrastruktur, bezahlbares Leben und einen Staat, der seine Aufgaben zuverlässig erfüllt. Als Wahlkreisabgeordneter sehe ich zudem eine starke Präsenz und klare Kommunikation in Stadt und Kreis Offenbach als Grundlage dafür, Vertrauen zu wahren oder zurückzugewinnen, Anliegen aufzunehmen und gemeinsam mit den Menschen vor Ort konkrete Lösungen zu entwickeln.
Meine Haltung ist daher: klare Abgrenzung zur AfD, keine Zusammenarbeit, konsequente Rechtsdurchsetzung und eine fortlaufende Prüfung aller verfassungsrechtlich relevanten Erkenntnisse. Ein Verbotsverfahren darf aber nur dann beantragt werden, wenn die Erfolgsaussichten nach sorgfältiger Prüfung durch die zuständigen staatlichen Stellen wirklich belastbar sind.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Simon
