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Würden Sie sich für die Rücknahme der Honorarkürzung für Psychotherapeuten aufgrund des Beschlusses des erweiterten Bewertungsausschusses vom 11.03.2026 einsetzen?

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Frage von Andreas I. •

Würden Sie sich für die Rücknahme der Honorarkürzung für Psychotherapeuten aufgrund des Beschlusses des erweiterten Bewertungsausschusses vom 11.03.2026 einsetzen?

Sehr geehrter Herr Simon, der erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11.03.2026 eine Abwertung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 % zum 01.04.2026 beschossen, entgegen des entschiedenen Widerstands der Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Mit dieser fatalen Entscheidung wird faktisch die Orientierungswertsteigerung für 2026 in Höhe von 2,8 % zurückgenommen und die Orientierungswertsteigerung 2025 um 1,7 % abgeschwächt. Das ist ein Skandal, denn diese OW-Steigerungen der vertragsärztlichen Leistungen waren explizit verhandelt worden, um steigende Kosten der Vertragsärzte und Psychotherapeut*innen aufzufangen und den „Arztlohn” moderat weiterzuentwickeln. Ich bitte Sie deshalb um Klärung und Unterstützung bzgl. der Forderungen des Berufsstandes gegenüber des Bundesgesundheitsministeriums, das die Möglichkeit hätte, den Beschluss des Bewertungsausschusses in den nächsten zwei Monaten zu beanstanden.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr I.,

haben Sie vielen Dank für Ihre ausführliche und über abgeordnetenwatch.de übermittelte Anfrage und die darin geschilderten Einschätzungen zur aktuellen Vergütungsanpassung in der psychotherapeutischen Versorgung. Ihre Hinweise nehme ich sehr ernst. Die von Ihnen beschriebene Entwicklung einer steigenden Nachfrage nach psychotherapeutischer Unterstützung deckt sich mit vielen Rückmeldungen, die mich aus der Praxis erreichen.

Gerne möchte ich einige Hintergründe zur aktuellen Entscheidung erläutern: Die Vergütung in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung wird nicht unmittelbar durch die Politik festgelegt. Vielmehr erfolgt sie im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung durch Verhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss. Dieses Verfahren ist im Fünften Sozialgesetzbuch klar geregelt.

Grundlage der aktuellen Entscheidung ist eine Auswertung zur Kostenstruktur psychotherapeutischer Praxen, basierend auf Daten des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2023, die im Juli 2025 veröffentlicht wurden. Auf dieser Basis hat der Bewertungsausschuss die Angemessenheit der Vergütung überprüft. In seiner Sitzung am 11. März 2026 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss schließlich beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken – gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Gleichzeitig wurden die Strukturzuschläge zur Finanzierung von Personalkosten deutlich erhöht, sodass sich in der Gesamtbetrachtung eine differenziertere Wirkung ergibt.

Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass diese Entscheidung bei vielen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf Unverständnis stößt und als belastend empfunden wird – insbesondere vor dem Hintergrund steigender Kosten und wachsender Versorgungsbedarfe.

Gleichzeitig bitte ich um Verständnis dafür, dass es sich hierbei um eine Entscheidung der gesetzlich vorgesehenen Selbstverwaltung handelt, deren Ergebnis die Politik grundsätzlich respektiert. Das Bundesgesundheitsministerium wird im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Darüber hinaus besteht selbstverständlich die Möglichkeit, den Beschluss gerichtlich überprüfen zu lassen.

Unabhängig davon bleibt es ein zentrales Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, eine leistungsfähige und bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen. Angesichts der steigenden Nachfrage und der Bedeutung der psychischen Gesundheit werden wir dieses Thema weiterhin aufmerksam begleiten.

Für  engagierte Rückmeldung danke ich Ihnen ausdrücklich. Der Austausch mit der Praxis ist für die politische Bewertung solcher Entwicklungen von großer Bedeutung.

Mit freundlichen Grüßen
Björn Simon

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