Gibt es konkrete Pläne die festgestellte Unteralimentierung der Beamten der vergangenen Jahre nachzuzahlen? Ein Verweis auf vergangene Besoldungserhöhungen beantwortet diese Frage nicht.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage zur Beamtenalimentierung in Hessen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom September 2025 nehmen wir ernst.
Mit dem Hessischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz gehen wir bereits einen wichtigen Schritt: Zum 1. Juli 2026 ist die Besoldung um 3,02 Prozent gestiegen, mindestens jedoch um 110 Euro. Zum 1. Oktober 2027 folgen weitere 2,8 Prozent. Zugleich lösen wir das bisherige Alleinverdienermodell durch ein zeitgemäßes Familieneinkommensmodell ab und heben die Familienzuschläge für die ersten beiden Kinder um jeweils 87 Euro an. Damit tragen wir den Vorgaben aus Karlsruhe Rechnung, die familiäre Verhältnisse bei der Bemessung der Besoldung stärker berücksichtigt sehen wollen.
Zusammen mit den Anpassungen des vergangenen Jahres, die mehr als zehn Prozent betragen haben, erreichen die Gehaltssteigerungen für Beamtinnen und Beamte in Hessen ein Niveau, das im Vergleich seinesgleichen sucht.
Mit diesem Gesetzespaket geht das Land an seine Belastungsgrenze. Hessen befindet sich wie die ganze Bundesrepublik seit Jahren in einer Rezession, die öffentlichen Haushalte sind massiv belastet. Gleichwohl wenden wir für die Veränderungen bei Besoldung und Versorgung jährlich mehr als 750 Millionen Euro zusätzlich auf.
Die Frage, wie mit zurückliegenden Jahren umgegangen wird, ist Teil eines eigenen, komplexen Prüfprozesses. Individuelle Ansprüche, die zeitnah geltend gemacht wurden, bleiben davon unberührt und werden im üblichen Rechtsweg behandelt. Eine abschließende Entscheidung zu diesem Themenkomplex steht noch aus, sie erfordert eine sorgfältige rechtliche und finanzielle Prüfung.
Mit freundlichen Grüßen
Boris Rhein
