Label
Halten Sie das LIFG für wirksam, wenn Kommunen für Informationsanfragen Bearbeitungsgebühren von bis zu 75,60 Euro pro Stunde erheben können? Falls nein: Was wollen Sie ändern?

Portrait von Boris Weirauch
Boris Weirauch
SPD
100 %
/ 2 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Manuel S. •

Halten Sie das LIFG für wirksam, wenn Kommunen für Informationsanfragen Bearbeitungsgebühren von bis zu 75,60 Euro pro Stunde erheben können? Falls nein: Was wollen Sie ändern?

Die Stadt Mannheim erhebt seit dem 1.1.2026 für schriftliche oder elektronische Auskünfte sowie für die Bereitstellung von Informationen 18,90 Euro je angefangene Viertelstunde Bearbeitungszeit (= 75,60 Euro pro Stunde). Bereits bei einer prognostizierten Bearbeitungsdauer von zwei Stunden entstehen Kosten von bis zu 151,20 Euro.

Das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) soll allen Menschen den Zugang zu amtlichen Informationen ermöglichen. In der Praxis können solche Gebühren jedoch abschreckend wirken. Zum Vergleich: Der durchschnittliche effektive Netto-Stundenlohn freier Journalistinnen und Journalisten liegt nach verschiedenen Branchenuntersuchungen lediglich bei etwa 12 bis 15 Euro pro Stunde.

Meine Frage zielt deshalb auf die landesrechtliche Verantwortung: Sollten Gebühren für LIFG-Anfragen landesweit begrenzt oder einfache Anfragen grundsätzlich gebührenfrei sein, damit der Informationszugang nicht vom Geldbeutel abhängt?

Portrait von Boris Weirauch
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Höhe der Gebühren und Auslagen dürfen auf der einen Seite den berechtigten Informationszugang der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Landesinformationsgesetzes (LIFG) nicht aushebeln, auf der anderen Seite muss es den Behörden möglich sein, die Verwaltungskosten (Personal- und Sachkosten), die ihr durch die erbrachte Leistung entstehen, zu decken. Nach § 10 Absatz 2 LIFG ist die antragstellende Person zu informieren, wenn die Gebühren und Auslagen voraussichtlich 200 Euro übersteigen.

Die grün-schwarze Regierungskoalition hatte bereits in der vergangenen Legislaturperiode angekündigt, das Informationsfreiheitsgesetz zu evaluieren und zu einem Transparenzgesetz weiterzuentwickeln. Dieser Ankündigung ist die Regierung auch nach SPD-Anfragen (z.B. Landtagsdrucksache 17/4866) bislang nicht nachgekommen. Die Informationsfreiheit wird im aktuellen grün-schwarzen Koalitionsvertrag mit keinem Wort erwähnt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Boris Weirauch MdL

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Boris Weirauch
Boris Weirauch
SPD

Weitere Fragen an Boris Weirauch