Antwort 06.08.2024 von Britta Herrmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Versammlungsrecht lässt sich nicht aufgrund bestimmter Meinungsäußerungen einschränken, es sei denn, diese sind nach dem Grundgesetz verfassungswidrig.
Das Versammlungsrecht lässt sich nicht aufgrund bestimmter Meinungsäußerungen einschränken, es sei denn, diese sind nach dem Grundgesetz verfassungswidrig.
Der neue Name hebt die herausragende Bedeutung der Technischen Universität für die Stadt hervor und macht den Wissenschaftsstandort in Hamburgs Süden sichtbar.
Ich unterstütze die Überprüfung eines Verbots durch das Bundesverfassungsgericht.
Sie können sich selbst an die Betreiber wenden. Dafür steht unter anderen diese Hotline zur Verfügung: 040 / 82218810 - 0.
Im Rahmen ihrer Autonomie hatten die Hochschulen die Freiheit, dort, wo es notwendig ist, Prüfungen unter strengen Hygiene-Auflagen in Präsenz durchzuführen.