Frage an Caren Marks bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Caren Marks
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Frage von Jay S. •

Frage an Caren Marks von Jay S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ihre Antwort vom 06.09.2013 an Herrn K.;

Sehr geehrte Frau Marks,

ich möchte auf o.g. Antwort zum Thema Ausspähung von USA und Großbritanien eingehen, die ich komplett für richtig finde und zustimme.

Ich will Sie aber fragen, wie stehen Sie ergänzend zu folgenden Punkten:

1. Sind Sie auch für eine Kündigung des Passagierabkommens und des Shift-Abkommens mit der USA? Dies wäre dann auch ein guter Grund um ein Passagierabkommen mit Russland abzulehnen.
2. Sind Sie für ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Großbritannien?
3. In den letzten Monaten haben wir gesehen, dass sowohl in der NSU- als auch in der NSA-Affäre die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste nicht funktioniert hat. Wie könnte diese effektiver werden? Mit einem Geheimdienstbeauftragten nach Vorbild des Wehrbeauftragten? Das das PKG mit einfacher Mehrheit einen Sachverständigen Überprüfungsaufträge geben kann?
4. Auch in der BRD hat die SPD in der Regierung mit den "Terrorgesetzten" massiv in die Grundrechte der Bürger eingegriffen. Finden Sie, dass diese korrigiert werden sollte?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten und ein schönes Wochenende wünschend.
Mit freundlichen Grüßen

Scharff

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Scharff,

danke für Ihre Nachfrage. Sie stellen Fragen, die in der Tat Bestandteil der Diskussionen über die Folgen der NSA-Affäre sein müssen. Auch die Rolle der Geheimdienste wird diskutiert werden müssen. Antworten kann ich Ihnen derzeit dazu noch nicht geben. Zunächst einmal muss in Hinblick auf die NSA restlos aufgeklärt werden, in welchem Umfang Daten gesammelt wurden und werden. Ich gehe davon aus, dass uns das Thema noch lange beschäftigen wird.
Zu Ihrer Frage 4: Den Kampf gegen den Terror halten wir nach wie vor für erforderlich, um die Sicherheit in Deutschland und anderswo auf der Welt zu gewährleisten. Er hat seine Grenzen da, wo Grundrechte verletzt werden. Für die Maßnahmen im Rahmen der Anti-Terror-Gesetze, die nach dem Terroranschlag in den USA beschlossen wurden, gelten allerdings nach der Verlängerung bis 2015, die vor zwei Jahren beschlossen wurde, strengere rechtliche Auflagen. Insofern hat eine Korrektur bereits stattgefunden.

Mit freundlichen Grüßen

Caren Marks, MdB