Frage an Caren Marks bezüglich Familie

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Frage von Hans-Peter M. •

Frage an Caren Marks von Hans-Peter M. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Marks,

ich möchte Sie fragen, ob Sie folgende Maßnahmen gegen unterhaltspflichtige, aber säumige Personen begrüßen und das Anliegen unterstützen, ihnen eine bessere Rechtsgrundlage zu geben:

Nach Medienberichten setzen einige Kommunen in Deutschland, namentlich Hannover und Dresden, Pkw-Wegfahrsperren ein, um Väter (seltener Mütter), die für ihre Kinder keinen Unterhalt zahlen wollen, zur Begleichung ihrer Unterhaltsverpflichtungen zu bewegen. Das Argument: Wer Geld für sein Auto hat, hat auch Geld für sein Kind.

Darüber hinaus hält das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht die Entziehung des Führerscheins in diesen Fällen für "rechtlich zulässig" und "sinnvoll", wie der Institutsleiter auf einer Konferenz im März 2013 referierte. Diese Sichtweise scheint sich aber noch nicht überall durchgesetzt zu haben bzw. die Rechtslage scheint nicht eindeutig zu sein.

Nach Schätzungen (genaue amtliche Statistiken gibt es dazu leider nicht) kommen in Deutschland etwa 500.000 Unterhaltspflichtige nur zum Teil oder überhaupt nicht ihren Unterhaltspflichten nach. Zwangsvollstreckungen gegen sie laufen oft ins Leere, da sich die Betroffenen trotz Vermögen oder Einkommen offiziell häufig arm rechnen.

Was können Sie - neben den oben genannten Maßnahmen - tun, um die vielen allein erziehenden Mütter endlich wirkungsvoll in ihrem Bemühen um dringend notwendiges Geld für ihre Kinder zu unterstützen?

Ich sehe Ihrer Antwort mit Interesse entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Peter Maier

Quellen:

http://www.frauenzimmer.de/cms/kinderstube/familie/unterhalt-was-kann-man-tun-wenn-der-vater-nicht-zahlt-2c5ba-b1e7-15-1433579.html

http://www.kn-online.de/Schleswig-Holstein/Aus-dem-Land/Fuehrerschein-weg-fuer-saeumige-Vaeter

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Sehr geehrter Herr Maier,

vielen Dank für Ihre Fragen. Sie sprechen ein wichtiges Problem an, denn in der Tat lag die Rückholquote für säumige unterhaltspflichtige Väter (oder Mütter) in den letzten Jahren lediglich bei 17 bis 20%.

Mit der letzten Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes durch die Bundesregierung wurde vorgesehen, dass die Informationsquellen zur Durchsetzung des Rückgriffsanspruchs für die Unterhaltsvorschussstellen durch die Einführung eines automatisierten Datenabgleichs und Kontenabrufes ausgeweitet und verbessert werden sollen. Ob diese Maßnahmen aber auch dazu führen werden, die Rückholquote zu erhöhen, wird sich erst noch zeigen.

Hierbei darf nicht vergessen werden, dass neben einer bewussten Verweigerung der Zahlung des Unterhaltspflichtigen auch andere Gründe vorliegen können, z.B. ein niedriges Einkommen, welches dazu führt, dass eine Unterhaltszahlung über den Selbstbehalt hinaus nicht möglich ist. Auch Menschen mit niedrigem Einkommen können aber auf ein Auto angewiesen sein, daher ist die einfache Gleichung "Wer ein Auto hat, hat auch Geld" so pauschal nicht angebracht. Generell muss im Detail genau geprüft werden, wer zahlungsfähig ist.

Bei Nichtzahlung trotz Leistungsfähigkeit hat der betreuende Elternteil bereits jetzt die Möglichkeit, sich an das Jugendamt zu wenden, damit für die Geltendmachung und Einziehung der Unterhaltsansprüche eine Beistandschaft beantragt werden kann. Entzieht sich der Unterhaltspflichtige trotz nachgewiesener Zahlungsfähigkeit seiner Verpflichtung, ist eine Strafanzeige möglich. Bei Verurteilung drohen Geldstrafe bzw. eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Trotzdem wäre darüber nachzudenken, ob mehr und auch wirksamere Maßnahmen notwendig wären, um den Unterhaltspflichtigen zu Zahlungen zu bewegen. Die Mittel der Eintreibung müssen allerdings verhältnismäßig sein. Der von Ihnen geschilderte Fall des Führerscheinentzugs betraf ein Beispiel aus den USA, wo eine solche Maßnahme rechtlich möglich ist. Es wäre im Übrigen wenig hilfreich, wenn ein Unterhaltspflichtiger durch einen Führerscheinentzug seine Arbeitsstelle verliert und so erst Recht keinen Unterhalt mehr leisten kann.

Alleinerziehende sind in besonderer Weise auf die Unterstützung von Staat und Gesellschaft angewiesen. Es ist nicht nur die oben genannte Entbürokratisierung von Bedeutung, sondern ebenso die Stärkung und der Ausbau des Unterhaltsvorschusses für die betroffenen Kinder. Hierfür müssen wir uns weiter stark machen. Das heißt, dass auch eine Überprüfung dringend notwendig ist, inwiefern zum Beispiel eine Anhebung der Altersgrenze von Kindern auf 14 Jahre für den Bezug von Unterhaltsvorschussleistungen möglich ist. Dies betrifft auch eine Ausdehnung des Bezugszeitraumes von bisher 72 Monaten.
Auch eine weitere Abstimmung mit anderen Gesetzen und den Familienleistungen insgesamt bleibt eine wichtige Zukunftsaufgabe.

Mit freundlichen Grüßen,

Caren Marks, MdB