Die ausstehende Entscheidung des BverfG wird entsprechende Vorgaben dem Gesetzgeber aufgeben, das bestehende Erbschaftssteuersystem gerechter zu gestalten.
Unser Steuersystem verteilt die Einnahmen föderal auf Bund, Länder und Kommunen. Digitalisierung und KI werden Vereinfachungen für die Bürger ermöglichen.
Die Diäten steigen nie stärker als die allgemeinen Löhne. Sinken die Gehälter bundesweit, wie es etwa 2021 der Fall war, werden auch die Bezüge der Abgeordneten automatisch gekürzt.
Die Erhebung von Sozialabgaben auf die Kapitalerträge wären kontraproduktiv bei der Absicht auch Kleinanleger für den Kapitalmarkt zu interessieren.
Ich halte es in dieser Frage wie unser Bundeskanzler Friedrich Merz: „Wir wollen uns verteidigen können, damit wir uns nie verteidigen müssen.“