Frage an Carsten Müller bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

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Carsten Müller
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Frage an Carsten Müller von Martin M. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Kfz-Steuer für Reisemobile

Sehr geehrter Herr Müller,

mit großer Befremdung habe ich gelesen, dass geplant wird Reisemobile mit mehr als 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht deutlich höher zu Besteuern.

Reisemobilfahrer zahlen bereits erhebliche Mineralölsteuer, geben ihr Geld in den Städten und Gemeinden aus, was diesen wiederum wirtschaftlich zugute kommt.

Die geplante Besteuerung stellt daher eine nicht zu rechtfertigende Mehrbelastung dar. In meinem Fall würde die Steuererhöhung 500% betragen !!

Bedenken Sie, dass die ca. 400.000 in Deutschland zugelassene Reisemobile so rund eine Million Wähler repräsentieren.

Wie ist ihre Meinung zu diesem Thema, und wie werden sie sich ggf. einsetzen ??

Gruß
Martin Müller

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So genannte Kombipersonenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen konnten bislang als Nutzfahrzeuge angemeldet und damit spürbar günstiger als Personenkraftwagen besteuert werden. Rechtsgrundlage für diese Steuerbegünstigung war eine Vorschrift in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in Verbindung mit den Vorschriften des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.

Auf Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen (Bundestagsdrucksache 15/3468 vom 30. Juni 2004) wurde diese Rechtsvorschrift von der Bundesregierung (Bundesverkehrs- und Bundesumweltministerium) mit Zustimmung des Bundesrates zum 1. Mai 2005 aufgehoben.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat das Hauruckverfahren, mit dem diese Änderung im Bundestag beschlossen wurde und welches eine ordentliche Beratung im Finanzausschuss verhindert hat, massiv kritisiert. Obwohl wir in der Sache durchaus gesprächsbereit waren, haben wir deshalb den Antrag von Rot-Grün im Bundestag abgelehnt.

Die unbedachte „übereilte“ Streichung des Art. 23 Abs. 6 a der StVZO hätte Anfang Mai 2005 zu einer drastischen Kfz-Steuererhöhung bei Wohnmobilen geführt.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dazu beigetragen, dass die drohende massive Höherbesteuerung von Wohnmobilen in dieser Form unterblieben ist. Die Wohnmobilverbände hatten richtigerweise auf die damit verbundenen hohen Mehrbelastungen für Wohnmobilbesitzer hingewiesen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert auch in Zukunft eine moderate, angemessene Besteuerung der Wohnmobile.

Wie diese aussehen kann, müssen die Bundesländer im Einvernehmen mit der Bundesregierung regeln, zumal die Einnahmen aus der Kfz-Steuer vollständig den Bundesländern zufließen. Der Bundestag ist insoweit nicht beteiligt.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Müller

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