Sehr geehrter Herr MdB Müller, wie stehen Sie & ihr Rechtsausschuss pol. zum verwaltungsprozessualen sog. In-Camera-Verfahren - um festzustellen, ob Behörden Unterlagen zu Recht geheim halten dürfen ?
https://de.wikipedia.org/wiki/In-Camera-Verfahren
In-Camera-Verfahren (auf Wikipedia)
https://www.fieldfisher.com/de-de/insights/das-in-camera-verfahren-im-verwaltungsprozess---sc
Valide Hintergrundinformationen zum "In-Camera-Verfahren" auf Fieldfisher.com
https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/5583
Musterfall aus der gerichtlichen Praxis in Brandenburg
Tenor:
"Es wird festgestellt, dass die Weigerung der obersten Aufsichtsbehörde, die Akten vollständig und ungeschwärzt vorzulegen, rechtswidrig ist."
Hochachtungsvoll
M. J. P.
(Diplomierter Bundesbeamter a. D.)
Antwort ausstehend von Carsten Müller CDU
