Sehr geehrter Herr MdB Müller, wie stehen Sie & ihr Rechtsausschuss pol. zum verwaltungsprozessualen sog. In-Camera-Verfahren - um festzustellen, ob Behörden Unterlagen zu Recht geheim halten dürfen ?
https://de.wikipedia.org/wiki/In-Camera-Verfahren
In-Camera-Verfahren (auf Wikipedia)
https://www.fieldfisher.com/de-de/insights/das-in-camera-verfahren-im-verwaltungsprozess---sc
Valide Hintergrundinformationen zum "In-Camera-Verfahren" auf Fieldfisher.com
https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/5583
Musterfall aus der gerichtlichen Praxis in Brandenburg
Tenor:
"Es wird festgestellt, dass die Weigerung der obersten Aufsichtsbehörde, die Akten vollständig und ungeschwärzt vorzulegen, rechtswidrig ist."
Hochachtungsvoll
M. J. P.
(Diplomierter Bundesbeamter a. D.)
Sehr geehrter Herr P.,
das verwaltungsprozessuale In-Camera-Verfahren halte ich für ein wichtiges rechtsstaatliches Korrektiv. Es gewährleistet, dass Behörden die Vorlage von Akten oder Unterlagen nicht allein durch den Verweis auf Geheimhaltungsinteressen verweigern können. Vielmehr wird durch eine gerichtliche Prüfung festgestellt, ob die geltend gemachten Geheimhaltungsgründe tatsächlich bestehen und rechtlich tragfähig sind.
Aus meiner Sicht trägt das Verfahren dazu bei, einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Schutz sensibler staatlicher Informationen und dem verfassungsrechtlich gebotenen effektiven Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Gerade in einer freiheitlichen Demokratie muss staatliches Handeln grundsätzlich kontrollierbar bleiben.
Entscheidungen wie die Feststellung, dass die Verweigerung einer vollständigen und ungeschwärzten Aktenvorlage rechtswidrig war, zeigen, dass die gerichtliche Kontrolle funktioniert und ihre wichtige rechtsstaatliche Funktion erfüllt. Deshalb sehe ich das In-Camera-Verfahren positiv, solange es mit Augenmaß angewandt wird und sowohl Sicherheitsinteressen als auch Transparenz- und Rechtsschutzinteressen angemessen berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller
