Finden Sie es richtig, dass Krankenhäuser keine differenzierten Daten nach Impfstatus (vollständig/teilweise/genesen/ungeimpft und Kombinationen davon) "aus Datenschutzgründen" herausgeben?

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Frage von Christian B. •

Finden Sie es richtig, dass Krankenhäuser keine differenzierten Daten nach Impfstatus (vollständig/teilweise/genesen/ungeimpft und Kombinationen davon) "aus Datenschutzgründen" herausgeben?

So lautete jedenfalls die Aussage eines großen städtischen Krankenhauses in NI am 31.1.22, dass "aus Datenschutzgründen" keine Aussagen über die Belegungszahlen nach Impfstatus herausgegeben werden dürfen, weder auf der Homepage noch auf Nachfrage einzelner Bürger.
Ergänzungsfrage: Welchen Anteil an der Corona-Problematik schreiben Sie bisher denjenigen zu, die zwar gesund, aber weder als genesen gelten noch geimpft sind?

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Sehr geehrter Herr B.,

 

vielen Dank für Ihre Frage zu Impfdaten.

 

Ja, ich finde es ist richtig, dass Gesundheitseinrichtungen keine Personendaten auf Homepages veröffentlichen oder auf Nachfrage von Dritten herausgeben. Gesundheitsdaten unterliegen einem besonderen Schutzinteresse. Für die Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen gibt es gesetzlich geregelte Verfahren zur Erhebung, Speicherung, Übertragung und Verwendung personenbezogener Gesundheitsdaten, um beispielsweise bei der Pandemiebekämpfung eingesetzt zu werden.

 

Gesunde Bürgerinnen und Bürger haben bisher keinen Anteil an der Überbelastung des Gesundheitssystems, da sie keine medizinische Hilfe benötigen. Dass sich das aber sehr schnell ändern kann und die Gesundheitssysteme ebenso schnell an den Rand der Belastbarkeit gelangen können, belegen die Erfahrungen der letzten zwei Jahre. Vor allem ohne Impfschutz sehen sich bislang gesunde Menschen häufiger ernsthaften COVID19-Krankheitsverläufen mit Hospitalisierung und auch intensivmedizinischer Betreuung konfrontiert.

 

Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Müller

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