Warum darf das BfJ die tausenden kleiner Firmen förmlich ruinieren, wenn doch bei Vielen der Datenschutz noch mitwirkt?

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Carsten Müller
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Frage von Herbert D. •

Warum darf das BfJ die tausenden kleiner Firmen förmlich ruinieren, wenn doch bei Vielen der Datenschutz noch mitwirkt?

Sehr geehrter Herr Müller,

Die Kleinen Firmen, das Rückgrat in unserer Bundesrepublik, Ausbilder für junge Menschen und dringend gesuchte Handwerker, werden gem. § 335 HGB förmlich ruiniert. Warum tritt niemand so offen für die Rechte dieser kleinen Unternehmen ein, wenn sie nicht bereit sind, ihre Daten, die ggf. aus einer Einzelfirma stammen und höchsten Datenschutz begehren? Was tut die CDU gegen die ruinösen Maßnahmen, wenn doch hunderte Millionen € in gesunde Betriebe gepumpt wurden, um sie zu retten?
Müssen wir nicht gerade diese KLEINEN haben, die noch Steuern im Land bezahlen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr D.,

 

vielen Dank für Ihre Frage zum § 335 Handelsgesetzbuch (HGB).

 

Offenlegungsregelungen nach dem HGB dienen vor allem auch dem Vertrauensschutz. Daher ist die Missachtung dieser Regelungen sanktioniert und wird gegenüber Mitgliedern der vertretungsberechtigten Organe einer Kapitalgesellschaft verfolgt.

 

In meinen zahlreichen Gesprächen mit Unternehmerinnen und Unternehmer wurde das Thema Ruin oder Zahlungsunfähigkeit durch Auslegung des HGB noch nie angesprochen. Aus Ihrer Anfrage kann ich leider keinen spezifischen Sachverhalt erkennen, auf den sich Ihre Kritik am § 335 HGB begründet. Wenn Sie sich an mein Berliner Büro wenden, können wir uns dazu gern detaillierter austauschen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Müller

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