Frage von Jan-Holger M. • 16.09.2005
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Antwort von Carsten Müller
CDU
• 16.09.2005

Die Befestigung von Plakaten an Bäumen ist nur unter der Auflage gestattet, dass dies mit Kunsstoff-Kabelbindern oder Band erfolgt. Diese Vorgabe hat die CDU in Braunschweig im Gegensatz zu anderen Parteien beachtet, die erlaubniswidrig auf z. T.

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Antwort von Carsten Müller
CDU
• 12.09.2005

Eine Beantwortung von Suggestivfragen kommt für mich aus grundsätzlichen Erwägungen nicht in Betracht.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Müller

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