Sehr geehrte Frau dos Santos- Wintz,setzen Sie und ihre Mitstreiter*innen die von Ihnen geforderten Rentenkürzungen auch bei Beamten-und Abgeordnetenpensionen durch?MfG Patrik B.
Werden Sie und Ihre Gruppe nicht absolut unglaubwürdig wenn Sie das nicht tun?
Entsteht dann nicht zurecht der Eindruck daß besondere Gruppen,Beamte und Abgeordnete die keinen eigenen Beitrag zur Altersversorgung leisten , besonders geschont werden wenn es um Kürzungen geht?
Und bitte keine Ausflüchte warum eine Änderung nicht möglich ist.
Wenn eine sich nicht im Amt befindende Regierung mithilfe des abgewählten Bundestages Grundgesetzänderungen beschließt, was steht einer Grundgesetzänderung zur Neuregelung der Altersversorgung der Abgeordneten durch eine amtierende Regierung mithilfe des gewählten Bundestages entgegen,außer der nicht vorhandene Wille?
https://www.tagesschau.de/inland/finanzpaket-rechtliche-aspekte-100.html
https://www.dw.com/de/bundestag-schuldenbremse-bundesverfassungsgericht-schulden-bundeswehr-infrastruktur-spd-cdu-v3/a-71896594
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gern beantworte.
Um Missverständnissen direkt vorzubeugen: In Deutschland gibt es keine „Rentenkürzungen“, denn diese wären auch rechtlich nicht zulässig. Eine Kürzung war zu keinem Zeitpunkt Teil der Debatte, die wir im Bundestag geführt haben. Das Ziel der Debatte ist es, die jüngere Generation vor zusätzlichen Belastungen zu schützen. Es geht also um eine nachhaltige, generationengerechte Gestaltung der Altersvorsorge.
Die von Ihnen angesprochenen Punkte beziehen sich auf die gesetzliche Rentenversicherung. Abgeordnete und Beamte sind Teil eines anderen, verfassungsrechtlich geregelten Versorgungssystems. Dieses beruht nicht auf Beitragszahlungen, sondern auf dem Alimentations- und Entschädigungsprinzip. Diese Unterscheidung ist nicht zufällig, sondern folgt unmittelbar aus dem Grundgesetz und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Die Altersentschädigung von Abgeordneten ist Bestandteil der verfassungsrechtlich garantierten Entschädigung für die Ausübung des Mandats. Wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt hat, dient sie der Sicherung der Unabhängigkeit, Unbestechlichkeit und Funktionsfähigkeit des Parlaments. Während ihrer Mandatszeit zahlen Abgeordnete keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein und erwerben auch keine Rentenanwartschaften. Die Altersentschädigung schließt diese Versorgungslücke.
Die Frage der Einbeziehung von Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung wurde im politischen Raum bereits mehrfach geprüft, unter anderem durch eine unabhängige Kommission in der 17. Wahlperiode. Eine Einbeziehung wäre verfassungsrechtlich problematisch und könnte keine angemessene Altersvorsorge gewährleisten.
Auch für Beamte gilt, dass ihre Versorgung Teil eines eigenständigen Systems ist, das im Gegenzug besondere Pflichten, Einschränkungen und Loyalitätsanforderungen beinhaltet. Studien zeigen, dass die Einbeziehung von Beamten oder Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung keine nachhaltige Entlastung der Rentenkasse bewirken würde und daher unsere wesentliche Problemlage mit dem bestehenden System nicht löst.
Freundliche Grüße
Catarina dos Santos-Wintz
