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Die Kontrolle von Fast-Food-Restaurants hinsichtlich der Einhaltung von Hygienestandards aber beispielsweise auch von arbeitsrechtlichen Bedingungen ist Sache der Länder und Kommunen
Pressefoto/Grüne im Bundestag/S. Kaminski/CC BY-ND 3.0 DE
Die Kontrolle von Fast-Food-Restaurants hinsichtlich der Einhaltung von Hygienestandards aber beispielsweise auch von arbeitsrechtlichen Bedingungen ist Sache der Länder und Kommunen
Welche Lebensmittel im Einzelnen dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, ergibt sich aus Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes. Da z.B. Hafer- und Sojamilch nicht in der Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes enthalten sind, unterfallen sie der Regelbesteuerung.
Das bestehende Aroma-Verbot wurde seitens der Bundesregierung am 22. Juni 2023 ausgeweitet. Diese Verschärfung findet bedauerlicherweise keine Anwendung auf E-Zigaretten, allerdings hat sich der Drogenbeauftragte der Bundesregierung bereits dafür ausgesprochen, das Verbot auch auf E-Zigaretten auszudehnen.
Ob die Einführung einer Zuckersteuer ein geeignetes Mittel ist, muss auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse geprüft werden.