Antwort 02.07.2024 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ja, das kann sehr gut sein!
Ja, das kann sehr gut sein!
§11b des Tierschutzgesetzes untersagt die Zucht von Tieren mit Merkmalen, die zu Schmerzen und Schäden führen.
Aufgrund der föderalen Bildungsstruktur liegt die konkrete Ausgestaltung des Unterrichts im Verantwortungsbereich der Länder. Diese wären für die Einführung eines Ernährungsunterrichts oder ein Kochangebot und auch die Ausbildung entsprechender Lehrkräfte zuständig.