Antwort 02.07.2024 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Angelegenheit liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Logistik und Mobilität, welches dem Bundesverkehrsministerium untergeordnet ist.
Die Angelegenheit liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Logistik und Mobilität, welches dem Bundesverkehrsministerium untergeordnet ist.
Um die Entscheidung über Diätenerhöhungen zu entpolitisieren ist seit 2014 die Erhöhung der Diätenbezüge im Deutschen Bundestag an den Nominallohn gekoppelt, d.h. sie folgt der durchschnittlichen Lohnentwicklung des vergangenen Jahres
Die Angelegenheit liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Logistik und Mobilität, welches dem Bundesverkehrsministerium untergeordnet ist.