Die Entnahme von Grundwasser für private Zwecke, wie beispielsweise zur Trinkwasserversorgung oder auch zur Bewässerung von Gärten, ist in der Regel erlaubt. Darüberhinausgehende Grundwasserentnahmen und sämtliche Grundwassererschließungen sind grundsätzlich anzeige- oder erlaubnispflichtig.
Welche Lebensmittel im Einzelnen dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, ergibt sich aus Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes. Da z.B. Hafer- und Sojamilch nicht in der Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes enthalten sind, unterfallen sie der Regelbesteuerung
Künftig müssen zudem auch Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Kopffüßer und Zehnfußkrebse betäuben oder töten, über entsprechende Sachkunde verfügen und diese auch nachweisen können
Zur Beurteilung, ab wann tatsächlich von einem hohen Zucker-, Fett oder Salzgehalt die Rede ist, wird sich an den Anforderungen des Nährwertprofilmodells der WHO orientiert
Die Kontrolle von Fast-Food-Restaurants hinsichtlich der Einhaltung von Hygienestandards aber beispielsweise auch von arbeitsrechtlichen Bedingungen ist Sache der Länder und Kommunen