Die 3G-Regel wurde für den Schutz der Arbeitnehmer verabschiedet. Eine darauf gestützte finanzielle Entschädigung von Arbeitnehmern kann ich mir dementsprechend grundsätzlich nicht vorstellen.
Deutlich wichtiger ist es nun, dass wir uns alle in der Sache einig sind und die Abschaffung des § 219a StGB als großer Fortschritt wahrgenommen wird.
Aktuell klären wir, ob eine allgemeine Impfpflicht als Grundrechtseingriff in die körperliche Integrität verhältnismäßig ist, ob vorher alle Menschen ein Impfangebot erhalten haben, welche Ausnahmen von der Pflicht es geben kann und wie eine solche Maßnahme allgemein umgesetzt werden könnte.
Es wäre eine wirklich schwere Hypothek für die Bekämpfung des Rechtsextremismus gewesen, wenn ausgerechnet der Innenausschuss von einer vom Verfassungsschutz beobachteten Partei geleitet werden würde.
Aktuell liegen im Bundestag drei verschiedene Entwürfe zur Impfpflicht vor. Am weitesten geht der Gesetzesentwurf zur allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren; danach liegt ein vollständiger Impfschutz grundsätzlich bei drei Einzelimpfungen vor.
Es kann nicht sein, dass einerseits alle Gewinne besteuert, aber andererseits Verluste nicht richtig berücksichtigt oder unverhältnismäßig verschoben werden.