Frage an Christian Görke bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Christian Görke
DIE LINKE
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Frage von Jörg P. •

Frage an Christian Görke von Jörg P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Die Linke hat im Wahlkampf 2009 für ein Nachtflugverbot am BER von 22 bis 06 um Stimmen geworben. Jetzt werben Sie erneut für einen besseren Schallschutz ?
Für Schallschutzmaßnahmen für die neuen Flugrouten ist nach Lärmschutzgesetz eine Behörde - das LUA mit 3 Mitarbeitern - für die alten Flugrouten am BER entsprechend Planfeststellungsbeschluß eine privatwirtschaftliche GmbH namens FBB zuständig, deren Arbeit Sie öffentlich kritisierten, da diese nicht gewillt ist bürgerfreundlich und zeitnahe Entscheidungen zu treffen. Frau Tack hat mir persönlich im Gespräch erklärt, dass die FBB ihr versprochen hat, dass die FBB alles tut, was die Regierung zufrieden sein kann.

Frage 1 ) Können wir davon wieder ausgehen, dass Ihre Forderungen für die Bürger nach den Wahlen wie 2009 behandelt werden ?
Frage 2 ) Ist es nicht besser, ( die Behörde aufzustocken ) und Schallschutzmaßnahem generell der staatlichen Kontrolle, Bewilligung und Zuständigkeit zuzuordnen ?

Danke

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Pohland,

Zu 1.

DIE LINKE setzt sich sowohl für das Nachtflugverbot am BER in der Zeit von 22 bis 6 Uhr als auch für die Realisierung des planfestgestellten Schallschutzes ein. Leider vertreten die FBB-Gesellschafter Bund und das Land Berlin bisher eine andere Auffassung bezüglich des Umfanges der Nachtruhe am Großflughafen. Das Land Brandenburg wie auch die brandenburgische LINKE strebt nach wie vor ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr bzw. setzt sich für eine Kompromisslösung zur Erweiterung der Nachruhe-Regelung ein.

Zu 2.

Aufgrund von unterschiedlichen Rechtsgrundlagen sind verschiedene Institutionen zur Kontrolle des Lärmschutzes zuständig. Für die Schallschutzmaßnahmen im Rahmen des Planbestellungsbeschlusses (Luftverkehrsrecht) ist die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) zuständig. Die Einhaltung des Fluglärmschutzgesetzes – unabhängig vom Planfeststellungsbeschluss – obliegt dem LUGV. Im LUGV arbeiten in diesem Bereich derzeit vier Mitarbeiter (ein Jurist, zwei Referenten und ein Sachbearbeiter). Eine Veränderung der Rechtsgrundlagen ist nicht vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Görke

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