Wann setzen Sie den Bürgerwillen des Volksentscheids "Deutsche Wohnen und Co enteignen!", der über 59% Zustimmung hatte, um?

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Christian Gräff
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Frage von Maik M. •

Wann setzen Sie den Bürgerwillen des Volksentscheids "Deutsche Wohnen und Co enteignen!", der über 59% Zustimmung hatte, um?

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Sehr geehrter M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die neue Koaltion von SPD und CDU haben sich in der Koalitonsvereinbarung auf folgendes Vorgehen verständigt:

"Unter der Voraussetzung, dass die vom Senat eingesetzte Expertenkommission zur Umsetzung des Volksentscheids „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ eine verfassungskonforme Vergesellschaftungsempfehlung abgibt, verabschiedet die Koalition ein Vergesellschaftungsrahmengesetz, das einen Rechtsrahmen und objektive qualitative Indikatoren bzw. Kriterien für eine Vergesellschaftung nach Art. 15 GG in den Geschäftsfeldern der Daseinsvorsorge (z. B. Wasser, Energie, Wohnen) sowie Grundsätze der jeweils erforderlichen angemessenen Entschädigung definiert. Hierbei wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt. Das Gesetz tritt zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft."

Außerdem hat die Initiative in Berlin sehr viel Geld eingesammelt um eine Rechtsanwaltskanzlei zu beauftragen, die ebenfalls einen eigenen Gesetzesentwurf erarbeiten soll.

Eine Arbeitsgruppe aller Senatsverwaltungen erarbeitet derzeit die Voraussetzungen für das Gesetz.

Wann bei diesen komplexen Prozessen ein Gesetz vorliegen kann, kann ich leider derzeit nicht einschätzen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Gräff

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