Frage an Christian Haase bezüglich Senioren

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Christian Haase
CDU
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Frage von Wolfgang D. •

Frage an Christian Haase von Wolfgang D. bezüglich Senioren

Doppelverbeitragung bei Direktversicherungen

Sehr geehrter Herr Haase,
herzlichen Dank für Ihre ausführliche Stellungnahme und Darstellung Ihrer Meinung. Es gibt allerdings 3 Dinge, die noch richtiggestellt werden müssen.
1. Die Aussage, dass die eigenen Beitragszahlungen der Rentner im Jahre 1973 zu einer Kostendeckung von 72 % führten ist schlicht falsch.
Schauen Sie bitte in die Begründung des Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 1982 (BT-Drs. 9/458) bei. Hier wird unter III der Systemwechsel beschrieben.
Bis zum 30.6.1983 hat kein Rentner von seiner Rente einen Beitrag zur Krankenversicherung gezahlt und ab 1.7.1983 betrug der Beitrag 1 %.
Die Bezugnahme der CDU auf das Jahr 1973 ist damit völlig falsch und irreführend.
2. Fakt ist, dass der Gesetzgeber durch die Einführung der Beitragspflicht der Kapitalauszahlungen bei Direktversicherungen in bestehende Verträge massiv eingegriffen hat und das bei Vertragsabschluss prognostizierte Ergebnis massiv entwertet hat. Jede andere Geldanlage (sogar das Sparbuch) hätte zu einem deutlich besseren Ergebnis geführt.
3. Es ist unverständlich, dass die Entlastung der GKV Beitragszahler um die Ausgaben für ALG II Bezieher, die vorher aus Bundesmitteln gezahlt wurden, so schwierig ist. Die Belastung der Beitragszahler hat den gewählten Volksvertretern offensichtlich keine Probleme bereitet.

Wer vertritt eigentlich die Interessen von ca. 20 Mio. Rentnern?
Herzliche Grüße…. Wolfgang D.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr D.,

gerne nehme ich noch einmal zu Ihren Punkten Stellung.

1. Es ist richtig, dass der Krankenversicherungsbeitrag der einzelnen Rentner erst 1983 eingeführt wurde. Es ist falsch, dass es vorher aus den Rentenkassen keinen Beitrag zur Krankenversicherung der Rentner gab. Wie Sie in der von Ihnen genannten Bundestagsdrucksache 9/458 nachlesen können, gab es Pauschalzahlungen der Rentenversicherung an die Krankenversicherung der Rentner - und zwar in gleicher Höhe wie 1983 der Krankenversicherungsbeitrag aus der gesetzlichen Rente. Ich zitiere: „Es kann davon ausgegangen werden, daß die Ersetzung der bisherigen Pauschalzahlung der Rentenversicherung an die Krankenversicherung durch einen Krankenversicherungsbeitrag des einzelnen Rentners das Einnahmevolumen der Krankenversicherung nicht ändert.“ Dazu kamen ab 1983 Beiträge aus den der Rente vergleichbaren Einnahmen wie etwa Versorgungsbezüge.

2. Zu diesem Punkt habe ich meine Meinung bereits in meiner ersten Antwort klargestellt: Moralisch in Ordnung war die nachträgliche Verbeitragung trotz ihrer juristischen Rechtmäßigkeit nicht. Das Vertrauen in die Entscheidung staatlicher Organe wurde massiv erschüttert. Der Staat hat die private Altersvorsorge aktiv beworben. Wenn man diesem Rat folgt und dann dafür „bestraft“ wird, geht das an die Substanz der Glaubwürdigkeit politischer Entscheidungen. Allein deshalb ist diese Maßnahme aus meiner Sicht inakzeptabel gewesen.

3. Auch zu diesem Punkt habe ich Ihnen bereits geantwortet: Wir wollen den vorhandenen Spielraum nutzen, um die gesetzlich Krankenversicherten zu entlasten. Einen ersten Schritt haben wir mit der Wiedereinführung der paritätischen GKV-Finanzierung ab Januar 2019 getan. Jetzt folgt die schrittweise Einführung von kostendeckenden Beiträgen zur GKV für die Bezieher von ALG II aus Steuermitteln. Ich sehe hier keine Schwierigkeit.

Wenn man der unionsgeführten Bundesregierung eins nicht vorwerfen kann, dann dass sie sich nicht für die Rentnerinnen und Rentner in unserem Land einsetzt. Das belegen umfangreiche Maßnahmen wie die Mütterrente I und II sowie die Rente ab 63. Dazu kommt die im Koalitionsvertrag beschlossene Lebensleistungsrente. Außerdem werden wir die gesetzliche Rente auf den heutigem Niveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2025 absichern und das trotz der demographischen Entwicklung. Bis März soll die Rentenkommission soll ihren Bericht vorlegen, wie die Rente zukunftsfest gemacht werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Haase

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