Für welche Firmen haben Sie oder die Kanzlei bei der Sie zuvor gearbeitet haben Lobbytätigkeiten übernommen oder welche Firmen die heute in der Öffentlichkeit stehen haben sie zuvor beraten?
Für welche Firmen haben Sie oder die Kanzlei bei der Sie zuvor gearbeitet haben Lobbytätigkeiten übernommen oder welche Firmen die heute in der Öffentlichkeit stehen haben sie zuvor beraten?
Als Berufsträger bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet und darf meine Mandanten nicht offenlegen. Ich verweise auf die Mitteilungen des Deutschen Bundestages, dem gegenüber ich meinen gesetzlichen Veröffentlichungspflichten nachkomme.
Meine Zustimmung war eine Abwägung: Die zusätzlichen Belastungen sind spürbar. Ein Verzicht auf Maßnahmen hätte aber voraussichtlich noch stärkere und dauerhafte Beitragserhöhungen zur Folge gehabt.