Frage an Christian Lange bezüglich Recht

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Christian Lange
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Frage von Roland S. •

Frage an Christian Lange von Roland S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Lange,

sind Gerichtsurteile bindend?

Laut Gesetz und Gerichtsurteile dürfen P-Konten nicht teuerer sein als ein normales Gehalts-Giro Konto. Trotzdem kommt es vor, bei Sparkassen und Banken die oben genannten P-Konten teurer sind.Warum können sich Banken und Sparkassen erlauben,denen mit Millarden geholfen wurden, sich an gesetzliche Vorgaben und Gerichtsurteile hinweg zu setzen. So daß die Kunden ihrem Recht hinterher laufen müssen. Der Eindruck kann entstehen,das daß Verhalten der Geldinstitute billigend in Kauf genommen wird. Gibt es von seiten der Politik die möglichkeiten diesen Mißstand (der nur die Ärmsten oder in Not geratenen Bürger) betrifft abzuhelfen.
Sicherlich besteht die Möglichkeit, daß zuviel bezahlte Geld einzuklagen. Nur die Wahrscheinlichkeit daß zu tun, scheitert sicherlich oft an den finanziellen Mitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Schmid

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schmid,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13.7.2012, das mich über „Abgeordnetenwatch“ erreicht hat.

Die Umwandlung eines Girokontos in ein sogenanntes P-Konto, d.h. ein Pfändungsschutzkonto, muss gebührenfrei erfolgen. Der Gesetzgeber ermöglicht aber grundsätzlich, für die Führung eines P-Kontos Entgelte zu erheben. Die Gebühren müssen angemessen sind. Dies ist so zu verstehen, dass sie sich im Kostenrahmen eines üblichen Gehaltskontos bewegen müssen. Da das P-Konto kein eigenes Kontomodell ist, sondern lediglich eine besondere Ergänzung zum bestehenden Konto, dürfen die Gebühren durch die Umwandlung nicht erhöht werden.

Eine Vielzahl der Banken nutzt allerdings die Umwandlung von Pfändungsschutzkonten für eine erhebliche Gebührenerhöhung und eine Reduzierung des Leistungsumfangs. Ich teile Ihre Meinung, dass dies ein unhaltbarer Zustand und nicht hinnehmbar ist. Viele Institute wurden bereits für ihre unzulässige Praxis von den Verbraucherverbänden abgemahnt und haben daraufhin Unterlassungserklärungen abgegeben. Auch viele Gerichte haben inzwischen verbraucherfreundlich entschieden, dass für P-Konten nur angemessene Entgelte berechnet werden dürfen. Wir dürfen aber nicht so lange war­ten, bis sich die Verbraucher den Banken gegenüber ihre Rechte einge­klagt haben.

Auf Antrag der SPD-Bundestagsfraktion hat der Deutsche Bundestag im Dezember 2011 die unmöglichen Zustände im Bereich der Pfändungsschutzkonten, der sogenannten P-Konten, diskutiert. Dabei sind die Missstände beim P-Konto lange bekannt. Bei diesen Mängeln ist besondere Eile geboten, denn der bisherige Kontopfändungsschutz ist zum 1. Januar 2012 außer Kraft. Damit sind die Bürgerinnen und Bürger allein auf das P-Konto angewiesen. Wir dürfen aber nicht so lange warten, bis sich die Verbraucher den Banken gegenüber ihre Rechte eingeklagt haben.

Die SPD-Fraktion hat in ihrem Antrag gefordert, gegenüber den Kreditinstituten unverzüglich sicherzustellen, dass P-Konten den im normalen bargeldlosen Zahlungsverkehr notwendigen Leistungsumfang bieten und ihre Kosten die Kosten für übliche Gehaltskonten nicht übersteigen. Außerdem muss sich die Bundesregierung gegenüber den Landesregierungen für einen Ausbau der Schuldnerberatung einsetzen, um dem steigenden Bedarf an qualifizierter Beratung bei der Einrichtung von P-Konten Rechnung zu tragen.

Ich möchte Ihnen anraten, sich auch an Ihre Verbraucherzentrale zu wenden, sollten Sie zu Unrecht erhöhte Gebühren entrichtet haben. Zu viel gezahlte Gebühren können auch mit Hilfe einer Verbraucher- oder Schuldnerberatungsstelle zurückgefordert werden. Auch ein kostenloses Verfahren vor dem jeweiligen Ombudsmann ist hier denkbar.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lange