Frage an Christian Lange bezüglich Recht

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Frage von Anton H. •

Frage an Christian Lange von Anton H. bezüglich Recht

Betrifft: Strafrechtliche Bewertung vom Vergiften von Kindern im Ausland beim "Textilveredeln"

Sehr geehrte Herr Lange,

Es ist hierzulande bekannt, dass im Ausland Kinder beim Gerben / "Textilveredeln" in Lauge stehen, und so vergiftet werden.

Siehe das Video auf der Website von Peta unter der Rubrik "Leiden-für-Leder". "PETA und der prämierte Journalist und Dokumentarfilmer Manfred Karremann haben hinter die Kulissen der weltweiten Lederindustrie geblickt. Sie enthüllen, wie indische Kühe im benachbarten Bangladesch geschlagen und ihnen bei vollem Bewusstsein die Kehle aufgeschnitten wird. Kinder müssen knietief in Giftbrühen Kuhhäute gerben, die anschließend als Ledertaschen und Schuhe in alle Welt weiterverkauft werden."

Meine Frage an Sie ist nun: Wenn man Pädophile, die im Ausland Kinder missbrauchen von deutscher Seite strafrechtlich verfolgen kann, müsste es doch auch möglich sein, Verantwortliche für die genannten Vergiftungen von Kindern im Ausland beim "Textilveredeln" strafrechtlich auch zu belangen. Mindestens aber müsste man die unmittelbar und auch mittelbar Verantwortlichen öffentlich machen, um von Seiten der Verbraucher handeln zu können.

Es kann doch nicht sein, dass man als deutscher Firmenverantwortlicher mit Achselzucken und Wegsehen bei solchen chemischen Schädigungen von Kindern einfach so davon kommt.

Handelt es sich bei den deutschen Firmenverantwortlichen für solche Missstände lediglich um moralisch zu verurteilende Taten oder sollte nicht eine strafrechtliche Verurteilung dazu kommen?

Wie stehen Sie dazu?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Anton Huber

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SPD

Sehr geehrter Herr Huber,

bitte wenden Sie sich direkt an mein Abgeordnetenbüro:
Christian Lange MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin
oder: christian.lange@bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Christian Lange MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.